Blick auf die Skulptur von Alexander von Humboldt vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität.
Blick auf die Skulptur von Alexander von Humboldt vor dem Hauptgebäude der Humboldt-Universität. Foto: Joerg Carstensen/dpa

Berlin (dpa/bb) – Nach einem abgesagten Vortrag über die Definition und Anzahl von biologischen Geschlechtern durfte die Berliner Humboldt-Universität eine eigene Wissenschaftlerin nicht öffentlich abqualifizieren. Das entschied das Verwaltungsgericht auf Antrag der Biologie-Doktorandin. Die Universität hatte 2022 einen öffentlichen Vortrag der Frau zur Biologie der beiden Geschlechter wegen Protesten linker Aktivisten und einer befürchteten Eskalation abgesagt.

Zu der Absage erklärte die Universität, die Meinungen, die die Biologin in einem «Welt»-Artikel zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Transgender-Streit vertreten habe, «stehen nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten». Diese Äußerung wurde nun vorläufig untersagt.

Das Gericht erklärte, die Frau sei nach eigenen Angaben in der Folge massiv angefeindet worden. Die Äußerung der Universität sei geeignet, das Ansehen der Frau herabzusetzen und als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nicht gerechtfertigt, entschied das Gericht. Die Äußerung lasse sich so verstehen, als stünde die gesamte Meinung der Doktorandin nicht im Einklang mit dem Leitbild der Uni, das für Respekt und gegen Diskriminierung stehe.

«Diesem Werturteil fehlt es bei objektiver Auslegung der Pressemitteilung an einer tragfähigen tatsächlichen Grundlage», so das Gericht. Es sei nicht klar, um welche Meinungen der Frau und welche Werte der Universität es konkret gehe.

Der Titel des Vortrags der Frau hieß: «Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt». Dazu schrieb die Universität damals, es gebe «keine Argumente aus wissenschaftlicher Sicht» gegen den Vortrag zu Fragen des biologischen Geschlechts. Er wurde daher nachgeholt.

Das Medienportal Nius hatte zuerst berichtet. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.