
Berlin (dpa/bb) – Vor mehr als einem Jahr hat das Landgericht Berlin die Einziehung von 58 Clan-Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet – nun muss es erneut über den Fall entscheiden. An diesem Montag (22. Juni) beginnt das Verfahren gegen drei Frauen im Alter von 42, 45 und 66 Jahren und mehrere Gesellschaften, wie aus dem Wochenplan des Gerichts hervorgeht. Bislang sind dafür 30 Prozesstage bis März 2027 geplant.
Die Objekte werden einer arabischstämmigen Großfamilie zugerechnet und gehören zu insgesamt 77 Immobilien, die 2018 in einer spektakulären Aktion vorläufig sichergestellt wurden. Ermittler gehen davon aus, dass die Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben wurden.
Von den damals sichergestellten Immobilien sind bislang die wenigsten geräumt. Die Betroffenen wehren sich gegen deren Verlust und schöpfen dabei in der Regel alle Rechtsmittel aus – so wie im aktuellen Fall.
Kammergericht: Mündliche Verhandlung nötig
Das Berliner Kammergericht hatte Anfang des Jahres entschieden, dass sich die Vorinstanz aus verfahrensrechtlichen Gründen erneut mit der Sicherstellung der 58 Objekte in den Bezirken Neukölln und Mitte sowie im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming befassen muss. Aus Sicht der Prüfungsinstanz ist vor einer Entscheidung eine mündliche Verhandlung nötig. Das Landgericht hatte den Beschluss jedoch lediglich im schriftlichen Verfahren gefasst.
Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.