
Berlin (dpa) – Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner hält die Idee von Rot-Grün-Rot, allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt ein Wahlrecht zu ermöglichen, für nicht umsetzbar. «Das Wahlrecht ist zum Glück nichts, was man nach Gutdünken ändern kann», schreibt der CDU-Politiker auf Facebook. «Es ist ein grundlegendes demokratisches Recht, das an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden ist.» Eine Ausnahme gelte lediglich für EU-Bürger bei Kommunalwahlen.
«Bereits 1990 hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Länder kein allgemeines Ausländerwahlrecht einführen dürfen», so Wegner. Die Linke und ihre möglichen Koalitionspartner könnten also ein solches Wahlrecht weder für das Abgeordnetenhaus noch für die Bezirksverordnetensammlungen einfach per Landesgesetz beschließen.
Sehr hohe Hürden
Notwendig wäre nach Einschätzung Wegners «mindestens» eine Grundgesetzänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat – die nicht in Sicht seien. «Und selbst dann blieben grundlegende verfassungsrechtliche Fragen.» Die CDU werde dem niemals zustimmen.
Linke, Grüne und SPD hatten in ihrem am vergangenen Samstag vorgestellten Sondierungspapier unter anderem festgehalten: «Wir setzen uns nachdrücklich für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene im Rahmen unserer Kompetenzen für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein.»
Nötig wäre dazu wohl auch eine Änderung der Berliner Landesverfassung, für die ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebraucht würde. Dort heißt es in Artikel zwei: «Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben. Sie üben nach dieser Verfassung ihren Willen unmittelbar durch Wahl zu der Volksvertretung und durch Abstimmung, mittelbar durch die Volksvertretung aus.»