
Berlin (dpa/bb) – Der Berliner Senat hält an den Plänen für eine Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Neuen Reichskanzlei in Mitte fest, obwohl dort Teile des Bunkers erhalten sind. Das geht aus der Antwort von Bau-Staatssekretär Alexander Slotty (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Michael Efler und Anne Helm hervor.
Laut Slotty befindet sich dort ein «sehr kleiner Teil» eines Bunkers, der einst für die Fahrbereitschaft genutzt wurde. Die Anlage steht nicht unter Denkmalschutz. Die Senatsbaudirektorin habe im Januar 2026 angewiesen, den Bunker nicht als Denkmal einzustufen. Sie verwies unter anderem auf vertragliche Verpflichtungen – unter anderem zur Baufeldfreimachung – zwischen dem Land Berlin und dem Investor.
Berliner Unterwelten widerspricht Darstellung
Der Verein Berliner Unterwelten widerspricht allerdings der Darstellung des Senats zum Umfang der Anlage. Nach Angaben seines Vorsitzenden Dietmar Arnold handelt es sich nicht um einen kleinen Rest eines Fahrerbunkers. Vielmehr seien nach den Unterlagen des Vereins noch rund 45 Prozent des sogenannten Großen Bunkers der Neuen Reichskanzlei erhalten. Dies entspreche etwa 1.250 Quadratmetern nutzbarer Fläche.
«Die in der Antwort genannte Fahrbereitschaft war dagegen im sogenannten Fahrerbunker untergebracht. Dieser ist als Bodendenkmal eingetragen und befindet sich unter dem Gelände der Hessischen Landesvertretung. Der Fahrerbunker und der Große Bunker der Neuen Reichskanzlei sind zwei unterschiedliche Anlagen», betont Arnold.
Widerspruch wird noch geprüft
Für das Grundstück sind Wohn- und Bürogebäude vorgesehen. Geplant sind nach Senatsangaben rund 8.000 Quadratmeter Bürofläche. Der Senat befürwortet die Neubaupläne eines Investors grundsätzlich. Ob das Vorhaben endgültig genehmigt werden kann, ist allerdings noch offen. Derzeit wird ein Widerspruch gegen Teile eines Vorbescheids geprüft.
Verein stellt Neubau nicht prinzipiell infrage
Der Verein Berliner Unterwelten stellt die geplante Bebauung nach eigenen Angaben nicht grundsätzlich infrage. Ziel sei vielmehr zu prüfen, ob sich Neubau und Erhalt der historischen Anlage miteinander verbinden lassen. Arnold verwies auf eine in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie, die untersuchen solle, ob der Bunker technisch und wirtschaftlich in die geplante Bebauung integriert werden könne. Nach seiner Einschätzung schließen sich Neubau und Bewahrung des historischen Zeugnisses nicht aus.
Ein Informations-, Lern- und Dokumentationsort soll den Plänen des Vereins zufolge mit einer Ausstellung an die von dort befehligten Verbrechen des Nazi-Regimes erinnern, an das Kriegsende in Berlin sowie den Umgang mit den historischen Gebäuden seit 1946. Der Senat sieht laut Slotty hingegen keine Voraussetzung für die Errichtung einer Dokumentations-, Gedenk- und Erinnerungsstätte.
Experten betonen Bedeutung des Bunkers
Aus Sicht des Landesdenkmalamts stellt der ehemalige Bunker den letzten bauzeitlichen Rest der sogenannten Neuen Reichskanzlei dar und ist zudem der letzte noch erhaltene Vorkriegsbunker des Berliner NS-Regierungsviertels.
Der Landesdenkmalrat, ein Expertengremium, sprach sich im vergangenen Jahr dafür aus, den Erhaltungszustand und eine Eintragung des Bunkers in die Denkmalliste zu prüfen. Das Gremium findet, dass der Bunker einen wichtigen historischen Zeugniswert hat. Die Bedeutung solcher Objekte für künftige Generationen sei in den vergangenen Jahrzehnten gestiegen. Gerade in Zeiten des digitalen Missbrauchs, des Sterbens der letzten Zeitzeugen und einer teilweisen Relativierung der NS-Verbrechen erscheine es umso wichtiger, materielle und eindeutige Spuren zu erhalten.