Das Gebäude des Verwaltungsgerichtes Potsdam.
Das Gebäude des Verwaltungsgerichtes Potsdam. Foto: Ralf Hirschberger/dpa

Potsdam (dpa) – Das Finanzministerium in Brandenburg darf eine Finanzbeamtin, die Kontakt zur rechtsextremen Szene gehabt haben soll, nicht entlassen. Das Verwaltungsgericht Potsdam wies eine Klage des Ministeriums auf Entfernung aus dem Dienst ab. Zuvor berichtete die «Märkische Allgemeine Zeitung». Aus Sicht des Gerichts wurden keine nachvollziehbaren und ausreichenden Erkenntnisse vorgebracht, die den Verdacht auf rechtsextremes Verhalten belegten, wie ein Sprecher des Gerichts am Freitag sagte. Die Frau soll unter anderem Konzerte mit rechtsextremer Musik besucht haben. «Die Kammer konnte nicht feststellen, dass die Beamtin ein Dienstvergehen begangen hatte», so der Sprecher des Verwaltungsgerichts Potsdam (AZ.: 17 K 1881/22).

Das Finanzministerium teilte auf Anfrage mit, es hätten gewichtige und hinreichende Gründe vorgelegen, um entsprechend tätig zu werden. «Das Verwaltungsgericht Potsdam kam jetzt zu einer anderen Bewertung. Dies gilt es zunächst zur Kenntnis zu nehmen.» Unklar blieb, wie das Ministerium weiter vorgehen will. Es müsse erst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Das weitere Vorgehen hänge auch davon ab, welche weiteren Rechtsmittel das Gericht überhaupt zulasse, so das Finanzministerium in Potsdam.

Die Landesregierung will künftig mit einem neuen Verfassungstreue-Check Extremisten unter angehenden Beamten besser aufspüren. Vor dem Amtseid wird es für angehende Beamtinnen und Beamte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz geben, ob sie mit Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aufgefallen sind.