Brandenburg an der Havel (dpa/bb) – Der Rechtsstreit um ein Haus und ein Grundstück in Rangsdorf wird nun doch nicht am 15. Januar vom Oberlandesgericht neu aufgerollt. Der Termin wurde abgesagt, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichtes in Brandenburg an der Havel bestätigte. Die Parteien sind nach Informationen des Gerichts in Vergleichsgesprächen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte zuletzt ein früheres Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das Gericht zurückverwiesen. Der erneute Prozess ist mit der Terminabsage nicht aufgehoben. Die Parteien versuchen nun auf anderem Weg eine Lösung herbeizuführen.
Die betroffenen Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren – und forderte das Grundstück zurück.
Ärger nach der Zwangsversteigerung
Die Versteigerung sei nicht rechtens gewesen, entschied daraufhin 2014 das Landgericht Potsdam. Denn das Amtsgericht Luckenwalde habe vorher nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht. Der Zuschlag wurde wieder aufgehoben. Der Eigentümer zog gegen die Familie vor Gericht.
Das OLG Brandenburg verurteilte die Familie daraufhin im Juni 2023 dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Die Eheleute legten Revision ein – die am BGH nun Erfolg hatte. Darin ging es insbesondere darum, zu welchen finanziellen Bedingungen die Familie das Grundstück zu räumen habe, da durch den Hausbau der Wert der Immobilie erheblich gesteigert wurde.

