Das Berliner Landgericht ordnete die Einziehung von umstrittenen Immobilien an. (Symbolbild)
Das Berliner Landgericht ordnete die Einziehung von umstrittenen Immobilien an. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

Berlin (dpa/bb) – In einem Prozess um beschlagnahmte Immobilien, die einem arabischstämmigen Clan zugerechnet werden, hat das Landgericht Berlin I die Einziehung von fünf Objekten und weiterer damit im Kontext stehender Vermögenswerte wie Mietforderungen angeordnet. Nach Überzeugung der Strafkammer seien diese Immobilien «mit Geldern aus Straftaten finanziert worden», begründete die Vorsitzende Richterin Susann Wettley. Sie seien deshalb einzuziehen.

Betroffene in dem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren sind zwei 40 und 72 Jahre alte Männer – der Jüngere lebt seit Jahrzehnten in Berlin, der 72-Jährige im Libanon. In zwei Antragsschriften der Staatsanwaltschaft geht es in dem Verfahren um Wohnungen und Grundstücke im Berliner Stadtgebiet. Die beiden Männer sollen zwischen Dezember 2013 und Mai 2019 Immobilien erworben haben.

«Grobes Missverhältnis» von Wert und Einkommen

Das Gericht sah nun ein «grobes Missverhältnis» zwischen dem Wert der Objekte und dem legalen Einkommen der Männer zur Finanzierung, hieß es weiter im Urteil. Der 40-Jährige sei Mitte der 1980er Jahre nach Deutschland eingereist, die Familie habe dann überwiegend von Sozialleistungen gelebt – «ihre Einkommen belegen nicht, wie so hohe Summen zusammenkommen». Aus Sicht des Gerichts sei Geld aus Straftaten von Deutschland in den Libanon gebracht und anschließend wieder nach Deutschland transferiert worden, um Grundstücke zu erwerben.

Nicht der 40-Jährige, aber andere Familienmitglieder hätten Straftaten mit erheblichen Vermögenswerten begangen. «Wie die Gelder in den Libanon verbracht wurden, konnte die Strafkammer nicht klären», so die Richterin. Für den Erwerb von Immobilien seien im Libanon lebende Personen «zwischengeschaltet» worden. Mit der Entscheidung folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einer der Anwälte des 40-Jährigen hatte erklärt, die Einziehungsanträge seien rechtswidrig. Es seien keine illegalen Vermögenswerte in die Immobilien geflossen. Geld aus der «Eltern- und Großelterngeneration» im Libanon sei zum Einsatz gekommen. Es gebe keine kriminellen Hintergründe. Mit Straftaten von Verwandten habe sein Mandant nichts zu tun. 

In einer spektakulären Aktion waren im Juli 2018 insgesamt 77 Immobilien, die einer Berliner Großfamilie zugerechnet werden, im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt worden. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben worden seien. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.