Blick in den Plenarsaal während der Gedenkstunde zum Volksaufstand von 1953.
Blick in den Plenarsaal während der Gedenkstunde zum Volksaufstand von 1953. Foto: Fabian Sommer/dpa

Berlin (dpa/bb) – Der 75. Jahrestag des Volksaufstands in der DDR am 17. Juni 1953 soll nach dem Willen des Berliner Abgeordnetenhauses im Jahr 2028 einmalig als gesetzlicher Feiertag begangen werden. Das geht aus einer Entschließung hervor, die das Parlament am Donnerstag mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken bei Enthaltung der AfD beschloss.

Darin fordert das Abgeordnetenhaus, dass der Jahrestag des Volksaufstands weiter jedes Jahr angemessen gewürdigt wird. Die öffentliche Wahrnehmung für diesen Tag müsse in der Bevölkerung wachgehalten, historische Orte und Denkmale müssten dauerhaft gepflegt und bei Bedarf instand gesetzt werden.

«Ein einmaliger, gesetzlicher Feiertag für Berlin an diesem Tag wird zur noch besseren Wahrnehmung beitragen», heißt es in der Entschließung weiter. «Der 75. Jahrestag am 17. Juni 2028 wird in diesem Sinne begangen.»

Am 17. Juni 1953 hatten in Ostberlin und 700 weiteren Orten in der DDR bis zu eine Million Menschen protestiert. Sie demonstrierten gegen höhere Arbeitsnormen – mehr Leistung bei gleichem Lohn -, aber auch gegen die Sozialistische Einheitspartei (SED), für freie Wahlen und mehr Wohlstand. Die in der DDR stationierten sowjetischen Truppen und die Volkspolizei gingen gegen die Proteste vor, es rollten auch Panzer. Mindestens 55 Menschen wurden getötet, mehr als 10.000 wurden verhaftet.

«Wir alle schulden diesen Menschen, die sich friedlich und mutig gegen den SED-Unrechtsstaat DDR auflehnten, unseren Dank und müssen ihr Vermächtnis am Leben erhalten», heißt es in der Entschließung des Abgeordnetenhauses weiter. «Auch ihrem Einsatz haben wir unser heutiges Leben in Demokratie und Freiheit zu verdanken.»