Wer in Berlin sein Auto abstellen möchte, muss dafür ab Januar 2023 tiefer in die Tasche greifen. Es gibt allerdings Ausnahmen.
Der Berliner Senat hat am Dienstag auf Vorlage von Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) eine Änderung der Parkgebühren-Ordnung beschlossen. Die Parkgebühren für jede Gebührenstufe werden von ein, zwei und drei Euro pro Stunde auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde erhöht, hieß es aus Senatskreisen. Der Schritt erfolge entsprechend der Zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Hauptstadt.
Für das Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs ist eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen. Nutzer dieser Fahrzeugarten sollen zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen animiert werden.
Carsharing-Fahrzeuge ausgenommen
Carsharing werde als ein wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung der Verkehrswende durch eine Parkgebührenermäßigung gefördert. Carsharing-Fahrzeuge werden daher von der Erhöhung der Parkgebühren ausgenommen werden, wenn sie am elektronischen Parkraummanagementsystem (sogenanntes Handy-Parken) teilnehmen.
Darüber hinaus wird der Einsatz von elektrisch betriebenen, stationslosen Carsharing-Fahrzeugen mit einem sogenannten E-Kennzeichen wegen ihrer klima- und umweltfreundlichen Gesamtbilanz besonders gefördert, indem für diese nur die Hälfte der derzeit geltenden Parkgebühren zu entrichten sind.
Mobilitätswende vorantreiben
Mit der Anpassung der Parkgebühren will die rot-grün-rote Landesregierung neben der Verkehrssicherheit auch die für den Klimaschutz notwendige Mobilitätswende vorantreiben. Die Änderung der Parkgebühren-Ordnung soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Text: red