Aktivisten mit Masken von Politiker*innen stehen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin.
Aktivisten mit Masken von Politiker*innen stehen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Berlin (dpa) – Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) über Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND, die der Bundesregierung zu laxen Klimaschutz vorwerfen. Konkret verlangen die beiden Umweltverbände zusätzliche Sofortmaßnahmen zur Senkung schädlicher Treibhausgase aus dem Verkehr und aus Gebäuden. Diese entstehen zum Beispiel beim Fahren mit Verbrennermotor oder beim Heizen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte vorige Woche verhandelt. Geprüft wurde auch die Frage, ob die Umweltorganisationen überhaupt zur Klage berechtigt sind. Inhaltlich geht es um eine Vorgabe in Paragraf 8 des gültigen Klimaschutzgesetzes: Wird die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten, muss das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern. Das war 2022 in den Sektoren Verkehr und Gebäude der Fall. Aus Sicht der Umweltverbände reichen die Gegenmaßnahmen aber nicht aus.

Das Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Erreicht waren im vergangenen Jahr gut 40 Prozent Minderung. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral werden. Die Ampel-Koalition will das Gesetz ändern. Demnach sollen nicht mehr die Sektorenziele ausschlaggebend sein, sondern die Gesamtminderung. Das ist noch nicht beschlossen.