Das Eingangsschild des Wasserspielplatz "Plansche" im Plänterwald.
Das Eingangsschild des Wasserspielplatz "Plansche" im Plänterwald. Foto: Fabian Sommer/dpa

Berlin (dpa) – Der Streit um entblößte Brüste auf einem Berliner Wasserspielplatz beschäftigt am Freitag (10.00 Uhr) erneut die Justiz. Das Kammergericht verhandelt über die Berufung der betroffenen Frau gegen eine Entscheidung des Landgerichts vom September 2022. Dieses hatte keine Grundlage für eine Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin (LADG) gesehen und die Klage abgewiesen. Die Klägerin sei nicht unrechtmäßig wegen ihres Geschlechts diskriminiert worden, argumentierte das Gericht damals. Das Verhalten von Sicherheitsleuten und Polizei sei rechtmäßig gewesen.

Gabrielle Lebreton hatte wenigstens 10.000 Euro vom Land Berlin verlangt. Sie berief sich dabei auf das Antidiskriminierungsgesetz, das Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen soll.

Die Klägerin hatte im Juni 2021 den Wasserspielplatz Plansche im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick besucht und oben ohne auf einer Decke gesessen. Sicherheitskräfte forderten sie auf, ihre Brust zu bedecken oder den Platz zu verlassen. Als sie sich weigerte, wurde die Polizei gerufen. Die Beamten forderten die Frau ebenfalls mit Nachdruck auf, ein T-Shirt anzuziehen – oder zu gehen.

Die für das Antidiskriminierungsstelle zuständige Ombudsstelle, die Lebreton eingeschaltet hatte, ging von einer Diskriminierung aus. Auf deren Empfehlung hat der Wasserspielplatz seine Nutzungsordnung ergänzt. Danach gilt für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss. Die weibliche Brust gilt als sekundäres Geschlechtsorgan.