Nach einer Hörsaal-Besetzung in Berlin bleiben zwei Studentinnen straffrei. (Symbolbild)
Nach einer Hörsaal-Besetzung in Berlin bleiben zwei Studentinnen straffrei. (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa

Berlin (dpa/bb) – Knapp ein Jahr nach einer Besetzung eines Hörsaals der Freien Universität Berlin (FU) mit Bezug zum Gaza-Krieg hat ein Berliner Amtsgericht zwei Verfahren wegen Hausfriedensbruchs eingestellt. Angeklagt waren zwei 23 und 22 Jahre alte Studentinnen. Ein erforderlicher wirksamer Strafantrag sei aus Sicht des Gerichts am Tattag zwar zunächst gestellt, etwas später allerdings mündlich zurückgenommen worden, begründete die Vorsitzende Richterin.

Gegen die Studentinnen war zunächst jeweils ein Strafbefehl über 15 Tagessätze zu je 15 Euro (225 Euro) ergangen. Dagegen hatten sie Einspruch eingelegt. Mit den jetzt ergangenen Urteilen folgte das Amtsgericht Tiergarten den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Hausfriedensbruch sei ein absolutes Antragsdelikt und könne strafrechtlich nur verfolgt werden, wenn ein wirksamer Strafantrag eines Berechtigten vorliege. Wegen eines Verfahrenshindernisses wurden die Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt.

Aufgeheizte Stimmung im Hörsaal

Etwa 60 Personen hatten einen FU-Hörsaal am 14. Dezember gegen 11 Uhr besetzt. Ziel war laut den «FU Students for a Free Palestine», «ein sicheres Umfeld zum Lernen, zum Austausch und zur Vereinigung gegen den anhaltenden Völkermord zu schaffen». Es kam nach FU-Angaben «vereinzelt zu Auseinandersetzungen» zwischen Kritikern der Veranstaltung und Teilnehmenden der Besetzung. Die angeklagten Studentinnen sollen zu etwa 20 Menschen gehört haben, die bis 17.35 Uhr den Saal nicht verlassen hatten.

Eine damalige FU-Mitarbeiterin, die vor Ort zuständig war, berichtete als Zeugin im Prozess von einer aufgeheizten Stimmung im Hörsaal. Die FU-Leitung habe schließlich entschieden, den Hörsaal räumen zu lassen. Es sei eine Frist gesetzt worden. Laut einem Protokoll der Polizei soll es um 17.40 Uhr zu einer mündlichen Einschränkung des Strafantrags gekommen sein. «Die, die freiwillig gehen wollten zu dem Zeitpunkt, sollten straffrei bleiben», bestätigte die Zeugin.