Berlin (dpa/bb) – Nach versuchten Brandanschlägen auf die iranische Botschaft sowie zwei Polizeiautos steht eine 43-Jährige vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau außerdem vor, bei propalästinensischen Versammlungen mehrfach Polizisten attackiert zu haben. Zudem werden ihr antisemitische Schmierereien an U-Bahnhöfen zur Last gelegt. Die Angeklagte gab Feuerattacken zu und erklärte, es habe sich um «Aktionen mit rein symbolischem Wert» gehandelt. Sie habe bewusst geringe Mengen an brennbaren Flüssigkeiten eingesetzt.
Im Prozess geht es um elf Taten in der Zeit von Dezember 2023 bis Oktober 2024. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchte Brandstiftung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Frau mit iranischer Staatsangehörigkeit, die zuletzt nach ihren Angaben in Berlin als Pflegeassistentin tätig war, befindet sich seit vergangenem Oktober in Untersuchungshaft.
Objektschützer schritten rechtzeitig ein
Vor knapp einem Jahr soll die Angeklagte aus einem Kanister Benzin am Tor zur Einfahrt des Grundstücks der Botschaft in Steglitz-Zehlendorf gegossen und ein brennendes Feuerzeug in die Flüssigkeit geworfen haben. Objektschützer der Berliner Polizei seien jedoch rechtzeitig eingeschritten und hätten eine Brandstiftung am iranischen Botschaftsgelände verhindert.
In zwei Fällen habe sie Polizeifahrzeuge mit einer brennbaren Flüssigkeit attackiert. Zuletzt habe sie nach einer propalästinensischen Demonstration in Berlin-Wedding versucht, einen Gruppenwagen der Polizei anzuzünden. In dem Wagen habe zum Tatzeitpunkt ein Polizist gesessen. Ein Übergreifen des Feuers auf Polizeifahrzeuge wurde jeweils verhindert.
Antisemitische Schmierereien in U-Bahnhöfen
Zudem soll die Angeklagte in mehreren Fällen «in Bezug auf den arabisch-israelischen Konflikt nach dem Terroranschlag der Hamas am 7. Oktober 2023 und der Reaktion Israels auf den Angriff» ein mit einem Davidstern verschlungenes Hakenkreuz an Wände in U-Bahnhöfen gesprüht haben.
In der Erklärung der Angeklagten hieß es weiter, es habe sie ein «überwältigendes Gefühl der Hoffnungslosigkeit und Frustration» erfasst. Sie habe aus Solidarität aufrütteln, aber nicht verletzen oder zerstören wollen. Weil sie Ingenieurwissenschaften studiert habe, sei sie in der Lage gewesen, den Schaden gering zu halten. Allerdings werde sie Feueraktionen nicht wiederholen – «sie führen nicht zum Ziel». Der Prozess wird am 17. Januar fortgesetzt.