Rathaus Neukölln: Hier könnte bald die CDU das Ruder übernehmen. Bild: IMAGO/Sabine Gudath
Rathaus Neukölln: Hier könnte bald die CDU das Ruder übernehmen. Bild: IMAGO/Sabine Gudath

Das Berliner Abgeordnetenhaus bereitet eine gesetzliche Regelung für eine Umsetzung des Wahlergebnisses vor.

Die Wahl verloren, aber fest im Sattel an der Spitze des Rathauses? Nach der Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen herrschen in vielen Bezirken politische Verhältnisse, die sich schwer erklären lassen. Im Berliner Abgeordnetenhaus wird nun eine gesetzliche Regelung vorbereitet, die diesen Zustand beenden soll.

Zur Erinnerung: Auch bei der Wahl zu den Bezirksparlamenten hat die CDU einen Erdrutschsieg davongetragen. In sechs Bezirken wurde sie neuerdings zur stärksten Kraft. Insgesamt gewann sie in neun von zwölf Bezirken. Die SPD wiederum hat in keiner Bezirksverordnetenversammlung (BVV) mehr eine Mehrheit.

Ohne Mehrheit

Auf die „Regierung“ der Bezirke, also die Bezirksämter, hat das Wahlergebnis keine Auswirkungen. Stadträte und Bezirksbürgermeister wurden nach der Pannenwahl 2021 als politische Beamte für fünf Jahre gewählt. Die Bezirkschefs bleiben selbst dann im Amt, wenn die Zählgemeinschaft, die sie an die Macht gebracht hat, ihre Mehrheit verloren hat. Um sie abzuwählen, braucht es in der BVV eine Zweidrittelmehrheit. Das ist eine große Hürde.

Einen Rücktritt sieht geltendes Recht nicht vor, betonte Treptow-Köpenicks Bezirksbürgermeister Oliver Igel dieser Tage. Was der SPD-Politiker nicht sagte: Eine Bitte um Entlassung ist hingegen sehr wohl möglich. Diese ist allerdings mit finanziellen Nachteilen verbunden.

In den Fraktionen im Abgeordnetenhaus herrscht laut Medienberichten Einigkeit darüber, dass Schritte ergriffen werden sollen, damit die Bezirksamtsmitglieder nach der Wahl nicht einfach so weitermachen können. Stattdessen sollen in den BVVen neue Wahlen zum Bezirksamt stattfinden. Überlegt wird auch, denjenigen, die ihr Amt abgeben, für die Dauer ihrer eigentlichen Amtszeit, also bis 2026, ein Ruhegehalt zu zahlen. Im Gespräch sind rund 72 Prozent der bisherigen Bezüge. Grundlage entsprechender Regelungen könnte ein Gesetzentwurf sein, den die CDU-Fraktion bereits vor der Wahl formuliert hatte. Dieser könnte im März beschlossen werden.

Politischer Neuanfang

Neuköllns CDU-Sozialstadtrat und Falko Liecke wirbt für einen politischen Neuanfang in den Bezirken. „Es ist vollkommen undenkbar, dass die aus einer ungültigen Wahl entstandene Machtverteilung in Berlin Bestand haben kann“, schreibt er in Sozialen Netzwerken. „Das wäre ein enormer Schaden für die Demokratie, den niemand von uns hinnehmen darf.“

Liecke, der auch Vize-Landeschef seiner Partei ist, und der CDU geht es aber nicht nur um demokratische Werte, sondern auch um Macht. In Neukölln legte die CDU um rund zehn Prozent zu und erreichte mehr als 27 Prozent. Liecke hofft auf den Posten des Bezirksbürgermeisters. Den hat bislang Martin Hikel von der SPD inne.

Text: Nils Michaelis