Gericht stoppt Einsatz von Streusalz in Berlin. (Symbolbild)
Gericht stoppt Einsatz von Streusalz in Berlin. (Symbolbild) Foto: Christophe Gateau/dpa

Berlin (dpa/bb) – Der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung der Glätte ist in Berlin ab sofort wieder verboten. Das setzte der Naturschutzbund Nabu vor dem Verwaltungsgericht Berlin durch. Er wehrte sich erfolgreich gegen eine Allgemeinverfügung der Senatsumweltverwaltung. Die Richter entschieden, die Verfügung der Umweltverwaltung entbehre einer rechtlichen Grundlage. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Streusalz aber weiter unverändert einsetzen. 

Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz seien nur in den im Gesetz besonders geregelten Fällen möglich, teilte das Gericht mit. Außerdem habe die Senatsverwaltung es versäumt, schriftlich zu begründen, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. 


Erlaubnis nach Kritik an Glättechaos

Nach heftiger Kritik am tagelangen Glättechaos in der Hauptstadt hatte Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) Ende Januar den eigentlich aus Umweltgründen verbotenen Einsatz sogenannter Taumittel wie Streusalz per Allgemeinverfügung ausnahmsweise erlaubt. Die Genehmigung sollte zunächst bis zum 14. Februar gelten.

Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, erklärte Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. «Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.»