Die Seebrücke auf Zinnowitz wurde 2021 Schauplatz eines aufsehenerregenden Unfalls, der nun vor Gericht landet.
Die Seebrücke auf Zinnowitz wurde 2021 Schauplatz eines aufsehenerregenden Unfalls, der nun vor Gericht landet. Foto: Stefan Sauer/dpa

Stralsund/Zinnowitz (dpa) – Um den aufsehenerregenden Sturz eines zweijährigen Jungen von einer Seebrücke auf Usedom vor mehr als drei Jahren geht es ab Montag (13.00 Uhr) vor dem Landgericht Stralsund. Im Rahmen eines Zivilverfahrens fordert die damals 34-jährige Mutter aus dem Landkreis Barnim in Brandenburg mindestens 35.000 Euro Schadenersatz von der Gemeinde Zinnowitz. 

Sie war hinterhergesprungen und hatte sich vor allem das linke Bein schwer verletzt. Der Junge war unverletzt geblieben. Die Frau macht laut Gericht geltend, die Seebrücke sei nicht sicher. Die Gemeinde verneine das und gebe der Frau eine Mitschuld an dem Unfall und ihren Verletzungen.