
Berlin (dpa/bb) – Eine Frau, die ihren Ex-Mann umbringen lassen wollte, ist zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach die 37-Jährige der versuchten Anstiftung zum Mord schuldig.
Die Angeklagte habe im Sommer 2023 den Plan gefasst, den 45-Jährigen töten zu lassen, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie habe eine andere Frau damit beauftragt und 1.800 Euro in bar angezahlt. Die angeheuerte Frau aber «hatte nie vor, den Plan auszuführen, sie wollte nur das Geld vereinnahmen».
Die Angeklagte habe sich nach der von ihrem damaligen Ehemann ausgegangenen Trennung in einem «emotionalen Ausnahmezustand befunden», hieß es weiter im Urteil. Insbesondere habe sie ihre Stieftochter, die sie wie ein eigenes Kind aufgezogen habe und die damals bei ihr lebte, bei sich behalten wollen.
«Erfolgsprämie» von 3.200 Euro
Die 37-jährige Krankenpflegerin, eine Deutsche aus Berlin-Lichtenberg, habe vermehrt Alkohol getrunken und «in ihrer Verzweiflung den Plan gefasst, den Mann umbringen zu lassen». Das habe die damals 13-jährige Tochter des 45-Jährigen mitbekommen und über eine Schulfreundin den Kontakt zu einer ebenfalls 37-Jährigen hergestellt, die den Mord ausführen sollte. Neben einer Anzahlung sei eine «Erfolgsprämie» von 3.200 Euro vereinbart worden.
Die Angeklagte «konnte und musste» damit rechnen, dass die angeheuerte Frau den Mann heimtückisch töten würde, so die Richterin. Bei der verhängten Strafe sei unter anderem das umfassende Geständnis der 37-Jährigen berücksichtigt worden. Der Stieftochter sei damit eine Aussage vor Gericht erspart geblieben.
Angeklagte: «Grenze überschritten»
Die Pflegerin hatte über ihre Verteidigerin erklärt, sie habe es «kaum ausgehalten», erst ihren Mann nach rund zehnjähriger Ehe und dann ihre Stieftochter zu verlieren. Sie habe eine Grenze überschritten und sei «dankbar, dass es nicht zum Mord gekommen ist.»
Dem Urteil war eine Verständigung der Prozessbeteiligten vorausgegangen. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt. Die Verteidigerin stellte keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau, die den Auftrag nur zum Schein angenommen und 1.800 Euro kassiert hatte, ist bereits im April 2025 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden.