Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann spricht in Brandenburg.
Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann spricht in Brandenburg. Foto: Soeren Stache/dpa/Archivbild

Potsdam (dpa/bb) – Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hat sich erneut hinter die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen die Klimaschutzgruppe Letzte Generation wegen des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gestellt. Das Ministerium habe die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungen überprüft und entschieden, dass diese Einschätzung der Staatsanwaltschaft vertretbar und nicht zu beanstanden sei, sagte Hoffmann am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags.

«Auch die Einwände, das Handeln der Letzten Generation sei nicht auf Straftaten gerichtet und die Folgen seien nicht von erheblichem Gewicht, greifen nicht», betonte Hoffmann. Die Staatsanwaltschaften in Brandenburg ermittelten nicht wie in Berlin wegen Nötigung, sondern wegen Attacken auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt und Störung des Flugverkehrs am BER, erklärte die Ministerin. «Da geht es um Störung öffentlicher Betriebe mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren und gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr mit einem Strafrahmen bis zu zehn Jahren.» Das sei nicht unerheblich.

Der SPD-Abgeordnete Uwe Adler wandte ein, die Klimaaktivisten kämpften für eine Energiewende, die angesichts des rasant fortschreitenden Klimawandels notwendig wäre. Und bislang habe noch niemand die Umweltorganisation Greenpeace wegen ihrer Aktionen als kriminelle Organisation eingestuft, sagte er.

Dem hielt CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegen, das deutsche Strafrecht sei kein Gesinnungs-Strafrecht, sondern frage nur danach, ob eine Straftat begangen wurde. Dem pflichtete auch der Fraktionschef der Fraktion BVB/Freie Wähler, Péter Vida, bei. Zur Durchsetzung politischer Ziele seien strafbare Handlungen nicht zulässig, betonte er. «Wer Straftaten begeht, wird bestraft.»

Dagegen erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Marlen Block, nicht die Strafbarkeit der Handlungen stehe in Frage, sondern die Einstufung der Letzten Generation als kriminelle Vereinigung. «Und diese Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin wurden bundesweit von Strafrechtsexperten als überzogen kritisiert.» Und bei der Beurteilung von Straftaten spiele es durchaus eine Rolle, mit welcher Motivation diese begangen worden seien, betonte Block.