Ein Blaulicht leuchtet unter der Frontscheibe eines Einsatzfahrzeugs der Polizei.
Ein Blaulicht leuchtet unter der Frontscheibe eines Einsatzfahrzeugs der Polizei. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

Berlin (dpa/bb) – Das Mitführen von Reizgas, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen ist am bevorstehenden Wochenende an mehreren Berliner Bahnhöfen untersagt. Das teilte die Bundespolizeidirektion Berlin am Mittwoch mit, die ein entsprechendes Verbot erlassen hat.

Dadurch sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden. Die Zahl festgestellter Gewaltdelikte auf Bahnanlagen bewegt sich der Polizei zufolge seit Jahren auf anhaltend hohem Niveau.

Das Verbot gilt vom 22. bis 24. März in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag, jeweils von 18 bis 3 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntagmorgen. Es betrifft die Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen und Ostkreuz. Die Bereiche der jeweiligen U-Bahnhöfe sind davon ausgenommen.

Die Bundespolizei kündigte entsprechende Kontrollen an. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Zuletzt hatte die Bundespolizeidirektion Berlin im Oktober und November vergangenen Jahres solche Verbote für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr erlassen.