Berlin (dpa/bb) – Ein 51-Jähriger und seine 38 Jahre alte Frau sollen in Berlin-Falkenberg (Lichtenberg) Geburtstagsgäste ihrer Tochter gewaltvoll attackiert haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem Mann besonders schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung vor und klagt ihn zum Landgericht an. Die 38-Jährige wurde laut Staatsanwaltschaft bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Die Tochter habe im Juni 2020 mit acht Freundinnen und Freunden im Alter von 12 bis 16 Jahren in ihrem Elternhaus ihren Geburtstag gefeiert. Nachmittags kamen die Eltern nach Hause, wie es hieß. Dann sollen sie die beiden männlichen Gäste attackiert haben.
16-Jähriger soll Bewusstsein verloren haben
Noch im Garten soll der heute 51-jährige Vater einem 15-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm im Wohnzimmer neun weitere Schläge versetzt haben. Auch den 16-Jährigen soll er mit Faustschlägen attackiert haben, sodass dieser zu Boden ging, wo der Mann laut Anklage auf ihn eintrat. Der Vater soll dann mit einem Messer und weiteren Schlägen die Handys der beiden Jungen verlangt haben.
Zwischenzeitlich soll der 16-Jährige durch die Schläge das Bewusstsein verloren haben, wie es hieß. Die Behörde wirft dem 51-Jährigen vor, die beiden Jungen dann dabei gefilmt zu haben, wie sie behaupten, sich die Verletzungen selbst zugefügt zu haben.
Wollte Vater seine Tochter beschützen?
Der Vater hatte nach dem Vorfall selbst Anzeige gegen die beiden Jugendlichen erstattet. Er habe angegeben, dass eine Nachbarin ihn an jenem Nachmittag über Geräusche informiert habe, die vermuten ließen, seine Tochter würde Opfer einer Sexualstraftat, so die Staatsanwaltschaft. Mutmaßlich habe er seine Tochter beschützen wollen.
Der Mann hatte dann Deutschland verlassen. Er wurde im November in London festgenommen und sitzt seitdem in Berlin in Untersuchungshaft.
Die Mutter des Geburtstagskindes soll Gläser, Porzellanteller und volle Plastikflaschen auf die Gäste geworfen und später mit einem Besenstiel auf sie eingeschlagen haben – und zudem gewaltsam verhindert haben, dass eine der Zeuginnen die Polizei alarmieren konnte.