Die DUH wirft der Bundesregierung vor, dass die Luftreinehalte-Ziele mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht erreichbar seien.
Die DUH wirft der Bundesregierung vor, dass die Luftreinehalte-Ziele mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht erreichbar seien. Foto: Marijan Murat/dpa

Berlin (dpa) – Im Prozess der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung zur Einhaltung von Luft-Grenzwerten soll in der kommenden Woche das Urteil fallen. Wie eine Sprecherin des Berliner Oberverwaltungsgerichts auf dpa-Anfrage bestätigte, soll die Entscheidung am Dienstag, 23. Juli, um 11.30 Uhr verkündet werden. Die Hauptverhandlung in dem Fall hatte am Montagvormittag begonnen und dauerte bis zum späten Nachmittag an.

Gegenstand der Verhandlung ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Einhaltung der europäischen Vorgaben für saubere Luft (Aktenzeichen: OVG 11 A 16/20). Die DUH wirft der Bundesregierung vor, dass die Ziele zur Einhaltung der entsprechenden Grenzwerte mit den vorgesehenen Maßnahmen nicht erreichbar seien.

Konkret geht es um das sogenannte Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP). Dieses 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele bei der Reduktion des Ausstoßes von Luftschadstoffen erreichen will. Dabei geht es um Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid. So soll etwa der Ausstoß von Stickstoffoxiden bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 2005 sinken.

DUH: Ziele mit derzeitigen Maßnahmen nicht erreichbar

Im Gegensatz zur Bundesregierung geht die DUH davon aus, dass dieses und die anderen Luftreinhalte-Ziele für 2030 mit den derzeit vorgesehenen Maßnahmen nicht zu erreichen sind. Die Bundesregierung müsste deshalb nach Auffassung der Organisation dringend nachschärfen. Die DUH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bundesregierung viele in ihren Prognosen eingerechnete Maßnahmen abgesagt oder abgeschwächt habe und nennt dabei unter anderem als Beispiel das Gebäudeenergiegesetz. Die Nutzung von «Feinstaubschleudern wie Holzheizungen» werde beispielsweise nicht beschränkt, beklagt die DUH. Insgesamt basiere das Programm nicht auf realistischen Annahmen, heißt es.

Die Organisation zog in den vergangenen Jahren immer wieder vor Gericht, um die jeweils amtierende Bundesregierung zu effektiveren Umwelt- und Klimamaßnahmen zu verpflichten. Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der DUH statt.