
Potsdam (dpa/bb) – Nach dem vorzeitigen Rückzug der Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh als Richterin am Verfassungsgericht Brandenburg steht eine schwierige Nachfolgesuche bevor. Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU werden in dieser Woche erstmals darüber beraten, kündigte SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann an. Er rechnet mit schwierigen Abstimmungsprozessen. Der AfD-Landesvorsitzende René Springer hatte gesagt: «Bei der Neubesetzung führt kein Weg an der AfD vorbei.»
Die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts werden vom Landtag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Die AfD hat mit 30 von 88 Sitzen mehr als ein Drittel der Mandate und damit eine Sperrminorität. Sie kann Entscheidungen verhindern, für die es eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Der Verfassungsschutz stuft die AfD in Brandenburg als gesichert rechtsextremistisch ein. Dagegen geht die AfD juristisch vor.
Wie groß ist der Zeitdruck?
Das Verfassungsgericht sei auch mit acht Verfassungsrichtern – also ohne Zeh – arbeitsfähig, so dass es keinen direkten Zeitdruck gebe, sagte SPD-Fraktionschef Lüttmann. Mindestens sechs Richter sind nötig. «Natürlich sind wir aber gewillt, so schnell wie möglich neu zu besetzen», so Lüttmann.
Er rechne aber aufgrund der komplizierten Mehrheitsverhältnisse mit schwierigen Abstimmungsprozessen und deshalb nicht mit einer Nachwahl vor 2027. Die Amtszeit von Zeh sollte regulär bis 2029 dauern.
Die AfD forderte eine zügige Neubesetzung und argumentiert damit, dass die Arbeitsbelastung der ehrenamtlich arbeitenden Richter nicht weiter steigen dürfe. Derzeit sind am Verfassungsgericht nach eigenen Angaben 95 Verfahren anhängig.
Wie geht es nun weiter?
Die AfD teilte mit, ihr stehe nach den parlamentarischen Gepflogenheiten als stärkster Oppositionsfraktion ein Vorschlagsrecht zu. Sie will einen eigenen Kandidaten nominieren.
SPD-Politiker Lüttmann sagte dazu: «Das kann die AfD machen. Ich würde aber dafür werben, dass keine Fraktion jetzt voreilig Ankündigungen macht, für die es am Ende keine Mehrheiten im Landtag gibt.»
Die Grünen kritisierten, Zeh müsse gewusst haben, in welche Bredouille sie Brandenburg mit ihrem überraschenden Rückzug bringe. «Dass die AfD jede Gelegenheit nutzen würde, um Einfluss auf das Verfassungsgericht zu gewinnen, war absehbar.»
Der Landtag teilte vor Tagen mit, Zeh habe um ihre Entlassung aus dem Amt gebeten und dies mit der «hohen Arbeitsbelastung durch berufliche Verpflichtungen» begründet.
Wie beurteilt das Gericht einen möglichen AfD-Kandidaten?
Der Präsident des Brandenburger Verfassungsgerichts, Markus Möller, hält einen Verfassungsrichter von der AfD unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. «Jeder, der bereit ist, sich auf die Diskussionen über Argumente einzulassen, seine Zeit zu opfern und nicht nur die parteipolitische Brille aufzusetzen, wird bei uns zurechtkommen. Und mit dem werden wir auch zurechtkommen», sagte Möller im September in einem Zeitungsinterview. Nötig ist nach seiner Ansicht ein Grundbekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Wie wollen SPD und CDU reagieren?
Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU vereinbart, dass auch das Verfassungsgericht selbst ein Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter bekommen soll. Das soll greifen, wenn sich der Landtag nicht einigen kann. «Ein solches Vorschlagsrecht könnte aus unserer Sicht helfen, da die Vorschläge des Gerichts selbst eventuell als neutraler angesehen werden», sagte SPD-Fraktionschef Lüttmann.
Die BSW-Fraktion kritisierte das als «Trickserei». Sie teilte mit: «Es ist die verdammte Pflicht aller Fraktionen im Landtag, Persönlichkeiten zu finden, die durch ihre fachliche und menschliche Qualifikation über Parteigrenzen hinweg überzeugen.»