22-Jährige muss nach Diebstählen mit einer Haftstrafe rechnen. (Foto-Archiv)
22-Jährige muss nach Diebstählen mit einer Haftstrafe rechnen. (Foto-Archiv) Foto: Monika Skolimowska/dpa

Berlin (dpa/bb) – Eine mutmaßliche Seriendiebin steht wegen mehr als 20 Taten vor dem Berliner Landgericht. Die 22-Jährige soll in Drogeriemärkten und Bekleidungsgeschäften heimlich Waren eingesteckt haben. In einem Fall habe sie einem Sicherheitsmitarbeiter, der sie auf frischer Tat ertappt hatte, Reizgas in das Gesicht gesprüht, heißt es in der Anklage. Die 22-Jährige erklärte zu Prozessbeginn, sie bitte um Entschuldigung. Gewalt sei in keinem Fall geplant gewesen. Wenn es dazu kam, sei es «im Reflex» geschehen.

Die Anklage lautet unter anderem auf schweren räuberischen Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gewerbsmäßigen Diebstahl und Nötigung. Taten zwischen dem 18. Juni 2023 und 26. Februar 2024 werden der Frau demnach zur Last gelegt. Sie habe im Berliner Stadtgebiet und zum Teil mit Mittätern agiert.

Herrenbekleidung im Wert von 5.861 Euro

Im November 2023 habe sie in einem Kaufhaus Bekleidung im Wert von knapp 450 Euro entwendet und durch Reizgas einen Sicherheitsmitarbeiter und eine Kundin verletzt, so die Anklage. In einem Fall habe die Frau, die wegen Diebstahls vorbestraft ist, in einem Kaufhaus in Berlin-Schöneberg Herrenbekleidung im Wert von 5.861 Euro stehlen wollen. Einmal habe sie mit Steinen geworfen, um mit der Beute entkommen zu können. Zudem habe sie Polizisten, die sie am Rande eines Wochenmarktes kontrollieren wollten, attackiert.

Die Angeklagte befindet sich seit vier Monaten in Untersuchungshaft. In dieser Zeit sei ihr klar geworden, dass sie nicht stehlen und sich nicht aggressiv verhalten dürfe, sagte die 22-Jährige. Sie sei in einer Familie aufgewachsen, in der geschlagen wurde. Wenn jemand auf sie zukomme, habe sie einen «solchen Reflex». Sie bitte um eine milde Strafe.

Vor der Aussage war es zu einer sogenannten Verständigung der Prozessbeteiligten gekommen. Das Gericht stellte der Angeklagten im Fall eines umfassenden Geständnisses eine Strafe zwischen drei Jahren und zwei Monaten und maximal drei Jahren und neun Monaten in Aussicht. Der Prozess wird am 26. Juli fortgesetzt.