Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation haben das Brandenburger Tor in Berlin mit oranger Farbe angesprüht.
Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation haben das Brandenburger Tor in Berlin mit oranger Farbe angesprüht. Foto: Paul Zinken/dpa/Archivbild

Berlin (dpa/bb) – Rund sieben Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor haben zwei Beteiligte vor Gericht gestanden, das Berliner Wahrzeichen angesprüht zu haben. Angesichts der Klimakatastrophe habe es sich bei der Aktion um einen «angemessenen und notwendigen Protest» gehandelt, sagten die Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Neben den drei Angeklagten im Alter von 22, 28 und 64 Jahren sollen elf weitere Klimaaktivisten an der Farbattacke am 17. September 2023 beteiligt gewesen sein. Die Reinigungskosten sollen sich laut Anklage auf rund 115.000 Euro belaufen.

Ende März war ein erster Strafprozess gegen zwei mutmaßlich Beteiligte im Alter von 20 und 21 Jahren zunächst gescheitert. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts setzte das Verfahren aus, weil es einen Streit um die Höhe der Kosten für die Reinigungsarbeiten gibt. Aus Sicht der Verteidigung wären die Reinigungskosten «bei sachkundiger Reinigung» deutlich niedriger ausgefallen. Sie beantragte das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen.

Im aktuellen Fall soll dagegen noch am Dienstag ein Urteil gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte jeweils eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung für die nicht vorbestraften Angeklagten. Bei der Farbattacke handele es sich um eine «politisch motivierte Symboltat» und letztlich Vandalismus.