
Prenzlau (dpa) – Nach der Stadt Frankfurt (Oder) und der Uckermark hat auch der Landkreis Barnim die Vogelgrippe-Schutzvorkehrungen gelockert. Die Stallpflicht endete in Frankfurt (Oder) am Freitag, in der Uckermark am Samstag. Seit Sonntag kann Geflügel auch im Barnim wieder im Freiland gehalten werden. Der Kreis warnt jedoch: «Die Gefahr ist noch nicht gebannt, Vorsicht bleibt geboten.» Der RBB hatte zuvor ebenfalls über das Ende der Stallpflicht berichtet.
In anderen Kreisen Brandenburgs sind zwar ebenfalls Lockerungen in Kraft getreten, doch die Stallpflicht gilt noch. In Dahme-Spreewald ist sie seit dem 1. Dezember nur noch in drei bestimmten Zonen aktiv. Im Kreis Oder-Spree gilt die Stallpflicht in Gebieten mit hoher Geflügeldichte – das sind 1.000 Tiere pro Quadratkilometer, in den übrigen Gemeinden kann Geflügel seit Ende November wieder im Freiland gehalten werden. Auch in Märkisch-Oderland gilt die Stallpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Ministerium zählt bisher 13 Fälle
Die Vogelgrippe, die auch Geflügelpest genannt wird, ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Für Menschen ist sie nach Einschätzung von Fachleuten nicht gefährlich.
In Brandenburg mussten im Herbst wegen der Tierseuche bisher mindestens 185.000 Tiere getötet werden, vor allem Gänse, Enten, Puten und Masthühner. Mitte November gab es laut Agrarministerium den 13. Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land. Im Linumer Teichland (Kreis Ostprignitz-Ruppin) wurden im Oktober massenhaft tote Kraniche eingesammelt und beseitigt.

