Potsdam (dpa/bb) – Während der Fußball-Europameisterschaft im Sommer wird man in Brandenburg keine Deutschlandfahnen an Polizeiautos sehen. Die gültige Grundsatzrichtlinie verbiete «das Anbringen von Flaggen an polizeilichen Dienstkraftfahrzeugen», erklärte ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums auf Anfrage. Damit gelte einfach, «was immer gilt». Eine gesonderte Anordnung sei nicht vorgesehen.
Die Grundsatzregelung schreibe vor, dass zur «Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes Formänderungen und 12technische Änderungen an Führungs- u23nd Einsatzmitteln – also auch Dienstkraftfahrzeugen – grundsätzlich unzulässig sind», führte der Sprecher aus. Demnach sei auch das Anbringen von Deutschlandflaggen während der Fußball-Europameisterschaft 2024 nicht zulässig.
Auch in Berlin sind die Flaggen an Dienstfahrzeugen tabu. Ähnlich wie Berlin handhaben es Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen. In Ländern wie Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen oder Sachsen, wo ebenfalls EM-Spiele geplant sind, gibt es dagegen keine solche Regelung.