Im Notfall sollen Obdachlose nicht aus den Bahnhöfen verwiesen werden (Archivbild).
Im Notfall sollen Obdachlose nicht aus den Bahnhöfen verwiesen werden (Archivbild). Foto: Paul Zinken/dpa

Berlin (dpa/bb) – Bahnhöfe können aus Sicherheitsgründen nicht als offizielle Übernachtungsorte zur Verfügung stehen – angesichts der Kälte werden Obdachlose in Notsituationen aber nicht weggeschickt, wie BVG und S-Bahn klarstellen. 

Die Bahnhöfe der BVG seien am Wochenende rund um die Uhr geöffnet, sagte eine BVG-Sprecherin. Das Sicherheitspersonal vor Ort handle achtsam und mit besonderer Sensibilität, vor allem in Phasen extremer Kälte. «Zudem sprechen die Sicherheitsmitarbeitenden wohnungslose Menschen aktiv an, informieren sie über bestehende Angebote und unterstützen sie dabei, passende Hilfsstrukturen zu finden.»


S-Bahn will niemanden in der Kälte stehen lassen

Eine Bahnsprecherin teilte mit: «Bei extremer Kälte lassen wir an unseren Bahnhöfen natürlich niemanden draußen stehen.» Das Bahnhofsmanagement könne entscheiden, die Durchsetzung der Hausordnung auszusetzen. «Werden wohnungslose Menschen insbesondere in den Nachtstunden bei extremer Kälte in unseren Bahnhöfen angetroffen und vereinbarte Maßnahmen mit sozialen Trägern und Kommunen greifen nicht, sind unsere Mitarbeitenden angehalten, von einer Verweisung abzusehen», so die Bahnsprecherin. 

Die Linke-Spitzenkandidatin Elif Eralp hatte in einem X-Post auf die Nachricht reagiert, dass BVG-Bahnhöfe nicht als offizielle Kältebahnhöfe genutzt werden. «Niemand in unserer Stadt darf der eisigen Kälte überlassen werden», sagte sie. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und sein Senat müssten jetzt sofort bei der BVG erreichen, dass die Bahnhöfe in der aktuellen Notsituation geöffnet werden. «Alle stehen in der Verantwortung Kältetote zu verhindern.»