
Berlin (dpa/bb) – Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg gehen die Pläne der Bundesregierung zur elektronischen Fußfessel zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt nicht weit genug. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf bleibe leider deutlich hinter den Erwartungen der Praxis zurück, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Nötig sei eine schnelles und effizientes System, um bedrohte Frauen wirksam zu schützen, so Badenberg. «Darum sollten wir auch den Mut haben, den deutschen Zuständigkeitsdschungel hier hinter uns zu lassen, indem wir die richterlichen Zuständigkeiten bündeln», betonte die Senatorin.
Im spanischen System – das als Vorbild dienen könne – treffe ein und derselbe Richter die Entscheidung über das Tragen einer Fußfessel. In Deutschland hingegen würden Zuständigkeiten nicht zusammengeführt, so die Senatorin. Nach den derzeitigen Plänen würden Familiengerichte die Täter zum Tragen eines solchen Geräts zur Standortbestimmung verpflichten können. Durchgesetzt werden müsste dies dann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers und Amtshilfeersuchen.
Warnung an Opfer durch Gerät
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel beschlossen. Er sieht vor, dass Familiengerichte die Täter zum Tragen eines solchen Geräts verpflichten können. Nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert.
Einige Bundesländer haben den Einsatz der elektronischen Fußfessel zum Schutz vor häuslicher Gewalt für einen begrenzten Zeitraum bereits in ihren jeweiligen Polizeigesetzen verankert. Dennoch gab es auch seitens der Länder den Wunsch nach einer bundesgesetzlichen Regelung im Gewaltschutzgesetz.
Aus Sicht der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes sind politische Maßnahmen wie die Fußfessel wichtig. «Doch sie greifen teilweise erst zu spät, nach der Gewalttat», erklärte Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. Mehr in den Blick genommen werden müsse jedoch das, was im Verborgenen liege – «ein patriarchales Weltbild mit der Vorstellung männlicher Überlegenheit und die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern».
Knapp 188.000 Frauen Opfer häuslicher Gewalt
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) wird nur ein Bruchteil der Taten im Bereich der Partnerschaftsgewalt angezeigt. Nach den Ergebnissen einer noch nicht abgeschlossenen Dunkelfeldstudie liegt die Anzeigequote bei unter fünf Prozent.
2024 wurden in Deutschland 132 Frauen und 24 Männer von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet, wie aus den in Berlin vorgelegten Bundeslagebildern zu häuslicher Gewalt und zu Straftaten gegen Frauen hervorgeht.
187.128 Frauen wurden 2024 zudem Opfer häuslicher Gewalt. Unter dem Begriff werden Gewalt von einem Partner oder Ex-Partner und innerfamiliäre Gewalt durch nahe oder entferntere Familienmitglieder zusammengefasst. Die Zahlen geben nur Fälle wieder, die den Ermittlern bekannt wurden.