Das Bundesschiedsgericht der Jungen Union hat die Vorstandswahl des Berliner Landesverbands für ungültig erklärt. (Archivfoto)
Das Bundesschiedsgericht der Jungen Union hat die Vorstandswahl des Berliner Landesverbands für ungültig erklärt. (Archivfoto) Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Berlin (dpa/bb) – Nach monatelangem Streit über das Thema hat das Bundesschiedsgericht der Jungen Union (JU) die Vorstandswahlen der JU Berlin im vergangenen Jahr für ungültig erklärt. Nach seiner Einschätzung war es nicht zulässig, sie rein digital durchzuführen, wie aus dem Beschluss hervorgeht, der der dpa vorliegt. «Es werden unverzügliche Neuwahlen des Landesvorstands durchzuführen sein», heißt es darin weiter. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» darüber berichtet. 

Die Wahl des aktuellen JU-Landesvorsitzenden im Juli vergangenen Jahres galt von Anfang an als umstritten. Auch der CDU-Landesverband erkennt sie nicht an. Nach dessen Argumentation hätte die Wahl im Rahmen einer Präsenzveranstaltung stattfinden müssen, nicht digital. Acht von zwölf Berliner JU-Kreisverbänden hatte sie nach Angaben der Partei boykottiert. 

CDU-Landesverband geht von Neuwahlen aus

CDU-Landesgeschäftsführer Dirk Reitze sagte der dpa, nach dem Beschluss sei klar, dass ein neuer Vorstand gewählt werden müsse. Die Sprecherin der JU Deutschland, Finja Klahn, sagte auf Anfrage nur, dass sie nichts sagen werde: «Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu parteiinternen Verfahren nicht äußern.»

Der im Juli 2023 gewählte Vorsitzende Harald Burkart ließ dagegen über einen Anwalt mitteilen, der «amtierende Berliner JU-Landesvorstand» werde die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts nicht hinnehmen. «Die Richter des JU-Gerichts wurden vom Bundesvorstand der JU handverlesen. Sie haben nicht juristisch entschieden, sondern die politischen Wünsche des Bundesvorstands umgesetzt.» 

Nun werde am 28. November das Bundesparteigericht der CDU das vorerst letzte Wort haben. «Falls der Bundesvorstand der JU dessen Entscheidung nicht abwartet, sondern mittels Durchführung von Wahlen vollendete Tatsachen schaffen will, werden wir auch dagegen vor den staatlichen Gerichten vorgehen», kündigte Burkart an. «Für den politischen Schaden sind dann die verantwortlich, die diese undemokratische Kampagne betreiben.»

Bereits im Juni hatte der Bundesvorstand eine Landeskonferenz der JU Berlin geplant, bei der ein neuer Vorstand gewählt werden sollte. Das Berliner Landgericht untersagte das jedoch in einer einstweiligen Verfügung. «Es mag zutreffend sein, dass die Wahl auf satzungswidriger Grundlage erfolgt ist», argumentierten die Richter mit Blick auf die Vorstandswahl 2023. Diese Frage müsse aber zunächst in den dafür vorgesehenen Schiedsgerichten geklärt werden. 

Streit um die Vorstandswahl zieht sich schon lange hin

Burkart hatte das als «Erfolg für die Junge Union Berlin und für ihren gewählten Vorstand» reklamiert und formuliert, die Legitimation des Vorstands anzugreifen, sei damit «kläglich gescheitert». Nun hat allerdings das Bundesschiedsgericht genau diese Klärung herbeigeführt, die das Landgericht gefordert hatte – und nicht in Burkarts Sinn. 

Der Vorsitzende der Jungen Union Berlin-Mitte, Lucas Schaal, der auch Mitglied des Abgeordnetenhauses und des CDU-Landesvorstands ist, sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt: «Wir sagen das seit Sommer 2023: Diese Truppe hatte sich satzungswidrig ins Amt geputscht. Zum Glück sind diese Zustände nun beendet», kommentierte er die Schiedsgerichtsentscheidung. 

«Wir stehen mit einem großen Team bereit, um die JU Berlin bald wieder handlungsfähig zu machen.» Schaal spricht für die Kreisverbände, die die Vorstandswahl 2023 nicht anerkannt haben und gilt als Wunschkandidat von Kai Wegner, dem Regierenden Bürgermeister und CDU-Landeschef. Bei einer baldigen Neuwahl des JU-Landesvorstands würde Schaal für den Vorsitz kandidieren.