Prozessakten werden zu Beginn einer Verhandlung in einem Gerichtssaal auf einen Tisch gelegt.
Prozessakten werden zu Beginn einer Verhandlung in einem Gerichtssaal auf einen Tisch gelegt. Foto: Holger Hollemann/dpa/Archivbild

Berlin (dpa) – Berlin ist dem Deutschen Richterbund zufolge die Großstadt mit der höchsten Zahl von Strafverfahren gegen Klimademonstranten. Das ging aus einer Abfrage der vom Richterbund herausgegebenen «Deutschen Richterzeitung» bei exemplarischen Städten hervor. Mit Aktionen wie Straßenblockaden sind Klimaprotestgruppen in der Hauptstadt besonders aktiv. Bis Ende September hatte die Staatsanwaltschaft Berlin rund 2500 Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation eingeleitet, bei der Gruppe Extinction Rebellion waren es mehr als 400. Beim zuständigen Amtsgericht Tiergarten gab es laut Richterbund bislang mehr als 150 Urteile.

In anderen deutschen Großstädten sind die Verfahrenszahlen weitaus geringer, wie die Abfrage ergab. Demnach hat die Staatsanwaltschaft München I seit Anfang vergangenen Jahres 84 Verfahren gegen jeweils mehrere Mitglieder der Letzten Generation und andere Klimaaktivisten eingeleitet. Zahlreiche weitere Fälle würden noch bei der Polizei bearbeitet, hieß es.

In Köln wurden in den vergangenen eineinhalb Jahren 29 Verfahren nach Aktionen der Letzten Generation gegen 157 identifizierte Beschuldigte eingeleitet. In Frankfurt gibt es bei der Staatsanwaltschaft bislang 72 Fälle. Die Leipziger Staatsanwaltschaft berichtet von 22 Verfahren gegen 121 Beschuldigte.

Der Strafjustiz gelinge es bislang weitgehend problemlos, auch eine größere Zahl von Verfahren nach Klimaprotesten zügig zu bearbeiten, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, der Deutschen Presse-Agentur.

Einige Staatsanwaltschaften konnten keine Angaben machen, weil dort Strafverfahren gegen Klimaaktivisten nicht gesondert statistisch erfasst werden. Das sei beispielsweise in Hamburg so, hieß es. Den Klimademonstranten wird in der Regel Nötigung sowie Widerstand gegen Polizisten vorgeworfen, teils geht es um Sachbeschädigung. In der Regel enden die Verfahren mit Geldstrafen.