Es gibt weitere Ermittlungen gegen die Angeklagten nach einer Serie rechtsextremer Straftaten in Neukölln. (Archivbild)
Es gibt weitere Ermittlungen gegen die Angeklagten nach einer Serie rechtsextremer Straftaten in Neukölln. (Archivbild) Foto: Carsten Koall/dpa

Berlin (dpa/bb) – Parallel zum Berufungsprozess zu einer Serie rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln gibt es ein weiteres Verfahren gegen den beiden Angeklagten. Gegen die beiden Männer im Alter von 38 und 41 Jahren wird wegen zweier weiterer Brandstiftungen ermittelt, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage sagte.

Vor einer Woche gab es deswegen Hausdurchsuchungen, wie im Prozess vor dem Landgericht Berlin bekannt wurde. Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten beantragte die Aussetzung des Verfahrens, um die Akten der Staatsanwaltschaft zu den neuen Ermittlungen zu erhalten. Eine Entscheidung des Gerichts dazu gibt es noch nicht.

Hausdurchsuchung wegen Taten im Jahr 2017 

Laut Staatsanwaltschaft geht es in dem neuen Verfahren um zwei Taten im Januar 2017. Damals brannten das Auto eines Gewerkschafters und eines Buchhändlers, der bereits im laufenden Gerichtsverfahren eine Rolle spielt, weil Autos von ihm angezündet wurden. Zuvor hatten «taz» und «Tagesspiegel» berichtet.

Die Hausdurchsuchung richtete sich nach Angaben des Behördensprechers gegen die Angeklagten sowie einen weiteren Mann aus der rechten Szene. Gesucht wurden demnach Datenträger wie Handys. Zu Ergebnissen der Aktion machte der Sprecher der Staatsanwaltschaft keine Angaben.

Der Prozess zu dem sogenannten Neukölln-Komplex soll an diesem Donnerstag fortgesetzt werden. Er läuft seit September. Die Anklage wirft den Angeklagten unter anderem Bedrohung, Brandstiftung beziehungsweise Beihilfe dazu sowie Sachbeschädigung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft wollte das Duo Menschen einschüchtern, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.

Freispruch in erster Instanz in zentralen Punkt der Anklage

In erster Instanz wurden die beiden jedoch aus Mangel an Beweisen vom zentralen Punkt der Anklage freigesprochen, allerdings wegen Sachbeschädigung in mehreren Fällen verurteilt. An einer rechten Gesinnung der beiden – einer war früher in der NPD, der andere im AfD-Vorstand – hatte das Amtsgericht damals keine Zweifel. 

Im aktuellen Prozess sind bislang bis Ende November Verhandlungstage geplant. Mit den rechtsextremen Vorfällen in Neukölln beschäftigt sich auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.