
Berlin (dpa/bb) – 24 Menschen sind im vergangenen Jahr in Berlin im Bereich «Häusliche Gewalt» von einem Partner, Ex-Partner oder nahem Familienangehörigen getötet worden. Das ist ein Höchststand im Vergleich mit den Jahren zuvor. Die Opfer waren in 13 Fällen weiblich und in 11 Fällen männlich, wie die Polizei mit Bezug auf die noch nicht veröffentlichte Langversion der Kriminalstatistik (PKS) mitteilte. Der rbb hatte zuvor berichtet.
Das Merkmal der häuslichen Gewalt wird seit 2011 in den Polizeistatistiken erfasst. Juristisch ging es bei den 24 Berliner Fällen meist um Mord oder Totschlag, in 4 Fällen um fahrlässige Tötung und weiteren 4 Fällen um Körperverletzungen mit Todesfolge. Im Vorjahr 2024 gab es 17 Tote im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.
Kurz vor dem Aktionstag gegen Gewalt an Frauen am 25. November veröffentlicht das Bundesinnenministerium ein bundesweites Lagebild zu den Verbrechen, in das die Kriminalstatistiken aller Bundesländer einfließen.
20.160 Opfer statistisch registriert
2025 zählte die Berliner Polizei auch insgesamt mehr Opfer von Gewalt durch Partner oder andere Familienangehörigen als in den Vorjahren. So wurden 20.160 Opfer registriert, 947 mehr als 2024 (+4,9 Prozent).
Ob es tatsächlich mehr von diesen Gewalttaten gab oder ob inzwischen wegen zahlreicher Kampagnen und Hilfsangeboten mehr Taten als früher angezeigt werden, ist nicht klar.
70 Prozent der Opfer Frauen oder Mädchen
2025 waren rund 70 Prozent der Opfer weiblich. 88 Prozent waren erwachsen, außerdem gab es knapp 6 Prozent Jugendliche und rund 6 Prozent Kinder. Rund 9.600 Opfer wurden leicht verletzt, 117 erlitten schwere Verletzungen.
Bei den mutmaßlichen Tätern waren 63 Prozent männlich und 37 Prozent weiblich. Rund 44 Prozent der Verdächtigen hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. In den meisten Fällen, bei 13.249 Opfern, war der mutmaßliche Täter ein Partner oder Ex-Partner. Bei 6.911 Opfern war es ein anderes Familienmitglied.
Einfache Körperverletzung lautete der häufigste Vorwurf (49,6 Prozent), gefolgt von Bedrohungen (19,2 Prozent) und gefährlichen und schweren Körperverletzungen (9,1 Prozent). Dazu kamen Nachstellungen, Nötigungen und Sexualstraftaten.