Der Schriftzug „Mohrenstraße“ ist an der Wand der gleichnamigen U-Bahnstation angebracht.
Der Schriftzug „Mohrenstraße“ ist an der Wand der gleichnamigen U-Bahnstation angebracht. Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin (dpa/bb) – Über die vom Berliner Bezirk Mitte geplante Umbenennung der Mohrenstraße wird an diesem Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Anwohner der Mohrenstraße im Zentrum Berlins hatten gegen die geplante Namensänderung wegen des von manchen als rassistisch empfundenen Begriffs «Mohr» geklagt. Nach der mündlichen Verhandlung am Vormittag könnte nach Angaben eines Gerichtssprechers noch am selben Tag ein Urteil gesprochen werden.

Die Debatte über den Begriff «Mohr», mit dem vor Jahrhunderten schwarze Menschen bezeichnet wurden, steht jedoch nicht im Fokus des Gerichtsverfahrens. Es wird vor allem um juristische Fragen des Verwaltungsrechts gehen.

Grüne, SPD und Linke im Bezirk Mitte hatten die Umbenennung vor Jahren angekündigt, weil der Name rassistisch und kolonialistisch sei. Die Anwohner argumentieren, der Bezirk habe bei der Entscheidung ihre Interessen nicht berücksichtigt. Er hätte die Anwohner einbeziehen müssen. Das sei nicht geschehen. Zudem sei der Begriff historisch nicht rassistisch gebraucht worden, es gebe auch kein öffentliches Interesse an der Umbenennung in Anton-Wilhelm-Arno-Straße – nach dem ersten Gelehrten afrikanischer Herkunft an einer preußischen Universität im 18. Jahrhundert.