Ein Durchfahrtsverbot für Autos in einer Fahrradstraße durch den Berliner Bezirk Mitte ist laut Gericht rechtswidrig. (Archivbild)
Ein Durchfahrtsverbot für Autos in einer Fahrradstraße durch den Berliner Bezirk Mitte ist laut Gericht rechtswidrig. (Archivbild) Foto: Christoph Soeder/dpa

Berlin (dpa/bb) – Ein Durchfahrtsverbot für Autos in einer Fahrradstraße durch den Berliner Bezirk Mitte war laut Gericht rechtswidrig. Das teilte das Verwaltungsgericht mit. Die Tucholskystraße zwischen Torstraße und Oranienburger Straße wurde 2023 vom Bezirksamt, das von den Grünen geführt wird, zu einer Fahrradstraße erklärt. Radfahrer haben Vorrang, Anlieger dürfen aber mit Autos weiter fahren. Der Bezirk stellte allerdings zusätzlich Pfosten auf, um die Durchfahrt der Autos zu verhindern. Begründet wurde das mit einer Entschärfung von Gefahrensituationen, wie das Gericht mitteilte. 

Dagegen klagten Anwohner und Betreiber von Restaurants, Galerien und Geschäften. Das Gericht entschied nun, das Vorgehen des Bezirks sei nicht zulässig, weil eine Gefahrenlage nicht dargelegt worden sei. Verkehrs- oder Unfallzahlen lägen nicht vor. Die Straßenverkehrsordnung erlaube nur Verkehrsverbote aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, nicht aber wegen stadtplanerischen Erwägungen. 

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.