Protestaktion von Lobbycontrol vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Protestaktion von Lobbycontrol vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Berlin (dpa) – Im Streit um eine Großspende von rund 800.000 Euro für die Berliner CDU sieht das Verwaltungsgericht der Hauptstadt Klärungsbedarf. Es wird daher den Spender als Zeugen vernehmen, wie die Vorsitzende Richterin Erna Xalter verkündete. Es müsse geklärt werden, welche Erwartungen der Berliner Immobilienunternehmer Christoph Gröner und seine Firma mit der Spende an die CDU im Jahr 2020 verbunden habe. Nur so lässt sich aus Sicht des Gerichts klären, ob ein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt und die Bundestagsverwaltung eine Sanktion gegen die CDU hätte verhängen müssen. 

Damit hat die Klage der Partei des Satirikers und Europaabgeordneten Martin Sonneborn einen ersten Erfolg erzielt. Ein Sprecher Sonneborns bewertete den Beschluss des Gerichts als «Etappensieg». 

Sonneborns Partei mit Namen «Die Partei» sieht die Chancengleichheit verletzt. Durch das Verfahren soll die Verwaltung verpflichtet werden, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen.

Gröner soll im August aussagen

Derzeit ist aus Sicht der Berliner aber noch kein Urteil möglich. «Die Sache ist noch nicht entscheidungsreif», erklärte Richterin Xalter. Zunächst müsse der Unternehmer Gröner vernommen werden. Als Termin dafür hat das Gericht den 28. August geplant.

Gröner und seine Firma hatten der Berliner CDU die Summe 2020 überwiesen, also vor der Abgeordnetenhauswahl 2021. Öffentliche Äußerungen Gröners waren so interpretiert worden, dass er dafür eine Gegenleistung erwartete. Gröner und der heutige Regierende Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, hatten den Vorwurf der Einflussnahme aber zurückgewiesen.

Die für die Überprüfung von Parteispenden zuständige Bundestagsverwaltung erklärte im Juli 2023 nach einer Untersuchung, dass kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vorliegt. Eine Stellungnahme der CDU habe den in Medienberichten geäußerten Verdacht ausgeräumt, hieß es zur Begründung.