Berlin (dpa/bb) – Die Sperren für den Durchgangsverkehr im sogenannten Reuterkiez – auch Kiezblocks genannt – sind rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren, wie es mitteilte. Damit bestätigte das Gericht eine Entscheidung der Vorinstanz. «Sämtliche verkehrsrechtliche Maßnahmen sind Teil eines Gesamtkonzepts», teilte das OVG zur Begründung mit.
«Die Anordnungen sind explizit zur Verkehrsberuhigung erfolgt. Zudem sind die Belange der Antragsteller als Anwohner und Verkehrsteilnehmer hinreichend berücksichtigt worden.» Das Bezirksamt Neukölln hatte demnach im November 2023 Einbahnstraßenregelungen und ein Durchfahrtsverbot für bestimmte Teile des Reuterkiezes angeordnet. Damit sollte der Verkehr reduziert und die Unfallzahlen gesenkt werden.
Dafür wurden zudem Durchfahrtssperren, sogenannte Kiezblocks, aufgestellt. Zwei Anwohner und ein nicht im Reuterkiez wohnender Verkehrsteilnehmer klagten dagegen, unterlagen aber bereits vor dem Verwaltungsgericht. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Jahrelanges Streitthema
Seit Jahren wird in Berlin über die Kiezblocks gestritten, die auch in anderen Bezirken aufgestellt wurden. Kürzlich stoppte der Berliner Senat bis auf Weiteres seine Zuschüsse für die Planung eines entsprechenden Modellprojekts im Bezirk Mitte.
Zur Begründung für ihren Schritt erklärte die Verkehrsverwaltung, die Belange von Anwohnern, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, Wirtschafts- und Lieferverkehren oder Buslinien würden nicht ausreichend berücksichtigt. In einer Mitteilung macht die Verkehrsverwaltung deutlich, dass auch Planungen für Kiezblocks in anderen Bezirken geprüft und vorerst nicht weiter finanziert werden.