Ein Urteil des Landgerichts Berlin zur Einziehung von Clan-Immobilien ist rechtskräftig. (Symbolbild)
Ein Urteil des Landgerichts Berlin zur Einziehung von Clan-Immobilien ist rechtskräftig. (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa

Berlin/Leipzig (dpa) – Im Streit um beschlagnahmte Clan-Immobilen sind weitere Objekte in das Eigentum des Landes Berlin übergegangen. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2024, das nun rechtskräftig geworden ist. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision von Betroffenen gegen die Entscheidung im März als unbegründet verworfen, wie erst jetzt bekannt wurde. In der Folge gehören fünf Immobilien – zwei Grundstücke und drei Wohnungen – Berlin, wie die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage mitteilte. 

Die Objekte werden einer arabischstämmigen Großfamilie zugerechnet und gehören zu insgesamt 77 Immobilien, die im Sommer 2018 in einer spektakulären Aktion vorläufig sichergestellt wurden. Ihr damaliger Wert wurde auf rund neun Millionen Euro beziffert. Ermittler gehen davon aus, dass die Häuser und Grundstücke nicht mit legalem Geld erworben wurden. 


Badenberg: Entscheidung schafft Sicherheit

Justizsenatorin Felor Badenberg wertete die aktuelle BGH-Entscheidung als wichtig für das weitere Vorgehen im Kampf gegen organisierte Kriminalität (OK). «Gerade in Berlin, wo Ermittlungs- und Einziehungsverfahren im Bereich der organisierten Kriminalität eine besondere Rolle spielen, schafft die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wichtige Rechtssicherheit», sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. «Sie bestätigt, dass die Einziehung von Immobilien rechtmäßig erfolgen kann, wenn deren Herkunft aus Straftaten überzeugend festgestellt wird.» 

Im vorliegenden Fall standen zwei damals 40 und 72 Jahre alte Männer – der Jüngere lebt seit Jahrzehnten in Berlin, der 72-Jährige im Libanon – in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren vor Gericht. Die Männer sollten zwischen Dezember 2013 und Mai 2019 Immobilien erworben haben.

Nur wenige rechtskräftige Fälle

Von den 2018 sichergestellten Immobilien sind bislang die wenigsten geräumt. Die Betroffenen wehren sich gegen deren Verlust und schöpfen dabei in der Regel alle Rechtsmittel aus. So hatte das Berliner Kammergericht zuletzt entschieden, dass sich die Vorinstanz erneut mit der Sicherstellung von 58 der 77 Immobilien befassen muss – diesmal in mündlicher Verhandlung. Zunächst hatte das Landgericht Berlin den Fall lediglich per Beschluss entschieden. Wann dies erfolgt, ist noch offen. 

Zu den 2018 sichergestellten Immobilien gehörte die Villa eines bekannten arabischen Clans in Berlin-Neukölln. Sie wurde im März 2024 in Begleitung eines Polizei-Großaufgebots geräumt – nach fast sechs Jahren voller Prozesse.

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.