In der Gedenkstätte Zuchthaus Görden in Brandenburg an der Havel ist an die sicherungsverwahrten Häftlinge erinnert worden. (Archivbild)
In der Gedenkstätte Zuchthaus Görden in Brandenburg an der Havel ist an die sicherungsverwahrten Häftlinge erinnert worden. (Archivbild) Foto: picture alliance / Ralf Hirschberger/dpa-Zentralbild/dpa

Brandenburg an der Havel (dpa/bb) – Beim Gedenken an die Befreiung der Opfer des Zuchthauses Görden in Brandenburg an der Havel vor 81 Jahren ist an die sicherungsverwahrten Häftlinge erinnert worden. Justizminister Benjamin Grimm (SPD) sagte am Sonntag, solches Unrecht dürfe sich niemals wiederholen.

«Das Schicksal der Sicherungsverwahrten mahnt uns, wie gefährlich es ist, Menschen allein auf ihre Fehler zu reduzieren und ihnen jede Perspektive zu nehmen», sagte Grimm laut Mitteilung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. «Dass diese Menschen entrechtet, ausgegrenzt und schließlich der Vernichtung preisgegeben wurden, verpflichtet uns heute, genau hinzusehen.»


Kleinkriminelle Wiederholungstäter unbegrenzt in Haft

Die Nationalsozialisten konnten wegen eines Gesetzes von 1934 Menschen mit vielen Vorstrafen in Sicherungsverwahrung nehmen. Damit wurden kleinkriminelle Wiederholungstäter nach Angaben der Stiftung unbegrenzt inhaftiert und der Ermordung im Konzentrationslager preisgegeben.

Im Zuchthaus Brandenburg-Görden befand sich nach Angaben der Stiftung von 1940 bis 1945 die zweitgrößte Hinrichtungsstätte der Nazis nach Berlin-Plötzensee. Zwischen dem 1. August 1940 und dem 20. April 1945 wurden dort rund 2.000 Menschen aus dem Deutschen Reich und vielen Ländern Europas ermordet. Am 27. April 1945 wurde das Zuchthaus von der Roten Armee befreit. In der DDR waren dort bis 1989 neben kriminellen Straftätern politisch Verfolgte inhaftiert.