Potsdam (dpa/bb) – Wegen Korruptionsvorwürfen droht dem Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) erneut ein Abwahlantrag. Der Stadtverordnete der BVB/Freien Wähler, Andreas Menzel, startete ein Abwahlverfahren, wie die Fraktion mitteilte. Zunächst sind für die Einreichung eines Abwahlantrags aber erst die Unterschriften von mindestens der Hälfte der Stadtverordneten nötig.
Freie Wähler wollten Rücktritt
Die BVB/Freien Wähler hatten zuvor bereits den Rücktritt des Oberbürgermeisters oder das Ruhenlassen des Amtes bis zum Ende der staatsanwaltlichen Ermittlungen gefordert. Ein erster Abwahlantrag gegen Schubert war im Juni gescheitert, weil er mit Stimmen der AfD zustande gekommen sein soll und daraufhin andere Abgeordnete ihre Unterschriften zurückzogen.
Ermittlungen gegen Rathauschef dauern an
Der Rathauschef in der Landeshauptstadt steht seit Monaten wegen der Annahme kostenloser Tickets für Sportveranstaltungen in der Kritik. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. Die Behörde prüft, ob Schubert Einladungen zu mehreren Veranstaltungen für sich und teils auch für seine Ehefrau im vergangenen Jahr nicht hätte annehmen dürfen. Im Februar hatte der OB beim Innenministerium selbst die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen sich beantragt.
Nach Darstellung der BVB/Freien Wähler haben einige Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) ihre Unterstützung für eine Abwahl bereits signalisiert. «Am Montag haben wir die Fortsetzung der Stadtverordnetenversammlung, dann wissen wir mehr», sagte Menzel laut einer Mitteilung. Das Stadtparlament hat 56 Abgeordnete. BVB/Freie Wähler stellen zwei Mitglieder in der SVV.
Schubert will sich nach Ende der Ermittlungen äußern
Oberbürgermeister Schubert kündigte an, sich nach dem Ende der Ermittlungen zum Ergebnis zu äußern. Er bestreitet, korrupt zu sein, räumte aber ein, sich angreifbar gemacht zu haben.
Für einen Abwahlantrag ist nach dem Brandenburger Kommunalwahlgesetz die Unterstützung von mindestens der Hälfte der Zahl der Mitglieder des Kommunalparlaments nötig, für einen Beschluss zur Abwahl eine Mehrheit von zwei Dritteln. Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss mindestens ein Monat und dürfen höchstens drei Monate liegen.