Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Rangsdorf/Potsdam (dpa/bb) – Die Familie aus Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren soll, will gegen ein Urteil des Oberlandesgericht beim Bundesgerichtshof vorgehen. Im entsprechenden Fall im Landkreis Teltow-Fläming sei eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht worden, bestätigte ein Sprecher des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe am Dienstag. Das Brandenburger OLG hatte Ende Juni entschieden, dass die Familie ihr Grundstück verlassen und ihr darauf gebautes Eigenheim abreißen muss. Zunächst hatte die «Märkische Allgemeine» berichtet.

Eine Revision gegen das Urteil wurde vom OLG nicht zugelassen. Dagegen geht die Familie nun mit der Beschwerde vor. Das Justizministerium im Brandenburg wollte sich zu dem Fall explizit nicht äußern, da man in dem Fall mit der Familie Stillschweigen vereinbart habe. Das Ministerium befindet sich in Verhandlungen über eine Entschädigung mit der Familie.

Die Familie hatte das etwa 1000 Quadratmeter große Grundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht Luckenwalde regulär erworben. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hatte, meldete sich der Erbe und forderte das Grundstück vor Gericht zurück.

Das Landgericht Potsdam entschied darauf im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Dies wurde vom OLG bestätigt und nun auch die Herausgabe des Grundstücks samt Entschädigung angeordnet.