Sawsan Chebli steht in einem Garten.
Sawsan Chebli steht in einem Garten. Foto: Christophe Gateau/dpa

Stuttgart/Berlin (dpa) – Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat einer Klage der Berliner SPD-Politikerin Sawsan Chebli wegen einer Beleidigung auf Facebook Recht gegeben. Der 4. Zivilsenat habe den Autor des Postings zur Unterlassung verurteilt und insoweit die Entscheidung der Vorinstanz abgeändert, teilte das OLG Stuttgart am Mittwoch mit. Im März hatte das Landgericht in Heilbronn die Klage der Berliner Politikerin abgewiesen.

Chebli war in einem Facebook-Eintrag von 2020 mit den Worten «Selten so ein dämliches Stück Hirn-Vakuum in der Politik gesehen wie Sawsan Chebli» beleidigt worden. Dagegen hatte die frühere Staatssekretärin im Berliner Senat geklagt und eine Entschädigung verlangt. Die Heilbronner Richter hatten die Klage abgewiesen und ihre Entscheidung damit begründet, dass die Aussage «noch von der Meinungsfreiheit» umfasst sei.

Das sahen die Richter am Oberlandesgericht in Stuttgart anders. Bei der Äußerung handele es sich um eine Schmähkritik, für die der Beklagte hafte und die die Klägerin nicht hinnehmen müsse. Die geltend gemachte Geldentschädigung sei aber ohne Erfolg geblieben, teilte das Gericht mit.