BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht spricht bei einer Demo. (Archivbild)
BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht spricht bei einer Demo. (Archivbild) Foto: Fabian Sommer/dpa

Berlin (dpa) – Das Landgericht Berlin befasst sich am Mittwoch (14.00 Uhr) mit einer Klage des Musikers und ehemaligen Linken-Bundestagsabgeordneten Diether Dehm gegen die BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht. Es geht um Äußerungen, die Dehm als ehrenrührig erachtet. Es kämpft vor Gericht um eine Unterlassungserklärung. Ob das Gericht noch am selben Tag ein Urteil spricht, war zunächst unklar. 

Die Richter haben nach Angaben einer Gerichtssprecherin das persönliche Erscheinen der Prozessbeteiligten angeordnet. Sahra Wagenknecht wird allerdings nach Angaben ihres Anwalts nicht zu der Verhandlung kommen. Nach der Zivilprozessordnung ist es möglich, dass ein Beteiligter trotz der Anordnung einen Vertreter entsenden kann, wie die Gerichtssprecherin erklärte. Voraussetzung ist, dass dieser im Namen des Mandanten zur Aufklärung beitragen kann und auch eine Erklärung abgeben darf. 


Dehm und Wagenknecht waren lange Zeit enge politische Weggefährten innerhalb der Linken. Nach Wagenknechts Austritt aus der Linkspartei und der Gründung des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) im Januar 2024 haben sich ihre politischen Wege getrennt.