Ein 34-Jähriger, der laut Anklage Geld erpressen wollte und auf den Friseursalon geschossen haben soll, steht vor Gericht. (Symbolbild)
Ein 34-Jähriger, der laut Anklage Geld erpressen wollte und auf den Friseursalon geschossen haben soll, steht vor Gericht. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

Berlin (dpa/bb) – Nach einem nächtlichen Schuss auf einen Friseursalon steht ein 34-Jähriger vor dem Landgericht Berlin. Die Staatsanwaltschaft geht von einer versuchten Erpressung aus. Der Angeklagte soll mit einem Komplizen von einem Mann die Zahlung von 200.000 Euro verlangt haben. Dabei habe er dem mutmaßlichen Opfer ausrichten lassen, dass er zur kriminellen Gruppierung «Daltons» gehöre. 

Der 34-Jährige wies die Vorwürfe zu Prozessbeginn zurück. «Ich habe den Mann nicht erpresst, ihm nicht gedroht, ich habe nicht geschossen», sagte der Angeklagte. Jahrelang habe er für den Mann, der in Drogengeschäften verstrickt gewesen sei, als «Kokstaxifahrer» gearbeitet. Der Bekannte habe ihm schließlich 100.000 Euro angeboten – «für meine Loyalität, weil ich immer für ihn da war». Es sei allerdings kein Geld gezahlt worden. Mit den «Daltons» habe er nichts zu tun, sagte der Angeklagte weiter.


Schaufensterscheibe wurde beschädigt

Laut Ermittlungen sollen der 34-Jährige und ein bislang unbekannter Mittäter vor rund acht Monaten beschlossen haben, unter Androhung von Gewalt Geld von einem Mann zu verlangen. Der Angeklagte habe auch eine angebliche Verbindung zu den «Daltons» angegeben – «dabei war ihm bewusst, dass schon die Nennung des Namens der bekannten Gruppierung der türkischen organisierten Kriminalität eine Drohwirkung auslöste», heißt es in der Anklage.

Nach mutmaßlichen Todesdrohungen über einen FaceTime-Anruf soll der 34-Jährige am 21. Januar 2026 kurz nach Mitternacht einmal auf die Filiale eines Friseurgeschäfts in Berlin-Neukölln geschossen haben. Dabei habe es sich um die damalige Arbeitsstätte der Ehefrau des mutmaßlichen Erpressungsopfers gehandelt. Die Schaufensterscheibe sei beschädigt worden und an einer Wand ein Einschussloch entstanden.

Der Angeklagte wurde eine Woche nach dem Schuss festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das mutmaßliche Opfer war zu seiner für den ersten Verhandlungstag geplanten Befragung nicht erschienen. Für den Prozess um versuchte räuberische Erpressung, Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung sind bislang elf weitere Tage bis zum 13. Oktober terminiert.