Potsdam (dpa/bb) – Die Digitalisierung der Justizbehörden in Brandenburg kommt voran: Mit einem symbolischen Knopfdruck setzte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft die elektronischen Akten für die Vollstreckung von Geldstrafen in Gang. Dies bedeute, dass für diese Verfahren von den Justizbeamten für die Geschäftsstellen und Rechtspfleger keine Handakten mehr durch die Gänge geschoben werden müssten, erläuterte Ministeriumssprecher Sebastian Thiele. Die Verurteilten erhalten ihre Zahlungsaufforderung aber weiterhin per Post.
Dies sei ein erster, wichtiger Schritt, um die elektronische Aktenführung auch im Bereich der Strafverfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu verwirklichen, sagte Hoffmann. Im kommenden Jahr sollen auch die anderen Staatsanwaltschaften im Land elektronische Akten für die Vollstreckung von Geldstrafen bekommen. Gleichzeitig sollen die elektronischen Akten auch auf die Bußgeld-Verfahren in Neuruppin ausgeweitet werden.
Nach Angaben des Ministeriums sind das Brandenburgische Oberlandesgericht in Zivil- und Familiensachen und alle Landgerichte in Zivil- und Handelssachen bereits mit der elektronischen Akte ausgestattet. Bis Ende 2023 soll die E-Akte an allen Amtsgerichten in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen verfügbar sein. Damit sollen die Prozesse verbessert und beschleunigt werden.