Bankkunden können eine Begründung erwarten, wenn ihnen eine Kreditkarte verweigert wird. (Symbolbild)
Bankkunden können eine Begründung erwarten, wenn ihnen eine Kreditkarte verweigert wird. (Symbolbild) Foto: Fabian Sommer/dpa

Berlin (dpa/bb) – Die Berliner Datenschutzbehörde hat im vergangenen Jahr nach entsprechenden Regelverstößen Bußgelder in Höhe von insgesamt 549.410 Euro verhängt. Das teilte die Datenschutzbeauftragte Meike Kamp im Abgeordnetenhaus bei der Vorstellung ihres Jahresberichts für 2023 mit. 

Hohes Bußgeld gegen eine Bank

So verhängte die Aufsichtsbehörde unter anderem ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro gegen eine Bank, weil diese ihren Transparenzpflichten nicht nachgekommen sei. Das Unternehmen habe sich geweigert, einem Kunden nachvollziehbare Auskünfte über die Gründe der automatisierten Ablehnung eines Kreditkartenantrags zu erteilen. 

Ein Unternehmen aus dem Kulturbereich wurde mit einem Bußgeld von 215.000 Euro belegt. Es hatte nach Angaben der Datenschützer unzulässigerweise Informationen über den Gesundheitszustand von Beschäftigten und deren Interesse an der Gründung eines Betriebsrates dokumentiert. Das Ziel sei gewesen, mit diesen Informationen Kündigungen von Beschäftigten vorzubereiten, die sich in Probezeit befanden.

Verdeckte Videoüberwachung ist nicht erlaubt 

Bei einem weiteren Fall wurde ein Bußgeld von 4.000 Euro gegen ein Unternehmen wegen verdeckter Videoüberwachung verhängt. Es ließ drei Praktikanten ohne deren Kenntnis an ihrem Arbeitsplatz durch in Steckdosen versteckte Videokameras beobachten. 

In allen drei Fällen sind die Anordnungen der Bußgelder nach Angaben der Datenschutzbehörde rechtskräftig und diese sind bereits bezahlt. Die Gesamtsumme ist nicht auf Rekordniveau: Im Jahr 2022 verhängten die Berliner Datenschützer Bußgelder von 716.575 Euro.