Warnschild

Der Berliner Senat hat am Dienstag neue Corona-Regeln beschlossen.

Der Genesenen-Status wird von sechs auf drei Monate nach einem positiven Testergebnis verkürzt. Mit dieser Entscheidung folge die Landesregierung einer Empfehlung des Robert-Koch-Instituts (RKI), hieß es am Dienstag aus Senatskreisen.

Außerdem entdällt die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, in Beherbergungsstätten und beim Sport. Zudem sind Änderungen bei den Quarantäne-Regeln sowie bei den 2G-Plus-Regeln vorgesehen.

„Wir beobachten, dass die Omikron-Variante auch die Maßnahmen noch einmal auf den Prüfstand stellt“, sagte Bürgermeisterin Bettina Jarasch laut einem Bericht der „Berliner Zeitung“. Die Grünen-Politikerin leitete die Senatssitzung in Vertretung der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD). „Eines ändert sich nicht: Impfen bleibt das gebotene Mittel“, betonte Jarasch.

Ämter überfordert

Aktuell gilt etwa für Restaurants eine Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation, entweder händisch oder digital. Die Kontaktnachverfolgung durch die Berliner Gesundheitsämter wurde zuletzt allerdings immer weiter zurückgefahren, unter anderem an Schulen und Kitas.

Der Grund: Im Zuge der Omikron-Welle sind die Ämter zunehmend überfordert. Daher wurde die Kontaktnachverfolgung zuletzt auf vulnerable Gruppen, beispielsweise Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, beschränkt.

Dort, wo die Anwesenheits-Dokumentation weiterhin vorgeschrieben wird, muss zukünftig die Vorlage von Test-, Impf- und Genesenen-Nachweisen nicht mehr erfasst werden. Es genügt die Erfassung der Kontaktdaten.

Testpflicht entfällt

Der Senat entschied am Dienstag zudem, als „geboostert“ geltende Menschen von der 2G-Plus-Regelung auszunehmen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt außerdem für Genesene und für frisch geimpfte Personen, für diese beiden Gruppen jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten.

Ferner beschloss der Senat, dass Menschen nach einer Corona-Infektion nicht mehr zwingend einen PCR-Test brauchen, um sich aus der Quarantäne freizutesten. Künftig genügt ein Antigentest.

Kinder werden mitgezählt

In die Verordnung aufgenommen wurde außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für den Hochschulbereich, abgesehen von Prüfungen und vortragenden Personen. Die Regelung für Obergrenzen bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren nicht mitgezählt werden, wurde geändert: Diese Ausnahme gibt es künftig nicht mehr.

Bei Groß-Veranstaltungen im Freien (maximal 3000 Personen) gilt künftig die „2G-zuzüglich Test“-Bedingung. FFP2-Masken sind auch am festen Platz zu tragen.

Die angepasste Infektionsschutzverordnung wird voraussichtlich am 5. Februar in Kraft treten und bis zum 4. März gelten.

Text: red/nm, Bild: IMAGO/Sabine Gudath