Corona-Vorschriften auf einem Berliner Weihnachtsmarkt
Corona-Vorschriften auf einem Berliner Weihnachtsmarkt.

Nach Weihnachten soll es Kontaktbeschränkungen auch für geimpfte und genesene Personen geben.

Ab dem 28. Dezember sollten private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt sein, und zwar drinnen wie draußen. Clubs und Diskotheken sollen bundesweit schließen.

Diese und weitere Punkte finden sich in der Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am heutigen Dienstag. Mit diesen Maßnahmen soll die Ausbreitung der Corona-Variante Omikron bekämpft werden.

Vorerst kein Lockdown

Veranstaltungen in Innenräumen, aber auch im Freien, sollen demnach mit neuen Kapazitätsgrenzen belegt werden, die in dem Beschlussvorschlag aber noch nicht genannt werden. Großflächige Geschäfts- oder Restaurantschließungen sind zunächst wohl nicht geplant, so Medienberichte. Weiterhin haben nur Geimpfte und Genesene Zugang zu Kinos, Theatern, Gaststätten und Einzelhandel.

Die Obergrenze von zehn Personen soll laut vorläufigem Beschlussvorschlag, über den verschiedene Medien berichten, für private Treffen sowohl im Innen- als auch Außenbereich gelten. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Ein weiterer Haushalt erlaubt

Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, sollen wieder die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen gelten: Das Treffen müsste dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt werden.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefs hatten das Treffen wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Virusvariante kurzfristig vereinbart. An der Runde nimmt erstmals auch Franziska Giffey (SPD) als Regierende Bürgermeisterin von Berlin teil.

Text: red/nm, Bild: IMAGO/Future Image