Corona Berlin Kontaktbeschränkungen
Die neue Corona-Verordnung sieht für Genesene und Geimpfte eine Obergrenze von 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 im Freien vor.

In Berlin wird es auch für Geimpfte und Genesene Beschränkungen im privaten Bereich geben. Das sehen die neuen Corona-Vorschriften vor.

Der Berliner Senat hat am Dienstag die vierte Corona-Verordnung beschlossen. Änderungen gibt es unter anderem bei der Testnachweispflicht für Schüler in den Weihnachtsferien und den Obergrenzen bei privaten Versammlungen.

Künftig wird es auch für Geimpfte und Genesene Beschränkungen im privaten Bereich geben. Das habe der Senat am Dienstag beschlossen, so der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) laut Medienberichten.

Obergrenze von 50 Personen

Die neue Corona-Verordnung sieht für Genesene und Geimpfte eine Obergrenze von 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 im Freien vor. Bei mehr als 20 Anwesenden gilt die 2G-Regel. Für private Veranstaltungen, an denen auch ungeimpfte Personen teilnehmen, gelten strengere Kontaktbeschränkungen. Unter-14-Jährige sind von der Zählung weiterhin ausgenommen.

Ferner wurde festgelegt, dass bei Schülern während der Ferien der Schülerausweis nicht als Testnachweis genügt. Der Grund: In dieser Zeit werden sie nicht regelmäßig in der Schule getestet. Daher benötigen sie wie alle anderen aktuelle Schnelltests.

Flächen für Obdachlose

Damit Obdachlose Bahnhöfe weiterhin als Unterschlupf in der kalten Jahreszeit nutzen können, ist es Bahnhofsbetreibern erlaubt, Flächen zu kennzeichnen, auf denen sich Menschen ohne Einhaltung der 3G-Regeln aufhalten können. Abstand- und Maskenpflicht müssen auch hier eingehalten werden.

Die Regelungen treten voraussichtlich am 18. Dezember in Kraft.

Text: red/nm, Bild: IMAGO/Müller-Stauffenberg