
Potsdam (dpa/bb) – Brandenburgs SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann hält eine Prüfung schärferer Maßnahmen nach dem Terroranschlag in Berlin für sinnvoll. «Natürlich unterstützen auch wir als SPD-Landtagsfraktion alle Vorschläge, die eine höhere Sicherheit in Bezug auf Gefährder bringen, seien sie aus dem islamistischen, rechtsextremistischen oder anderen Bereichen», sagte Lüttmann der Deutschen Presse-Agentur. «Eine hundertprozentige Sicherheit werden wir zwar nie erreichen können, jedoch müssen wir alles gesetzlich Mögliche tun, um unsere Bevölkerung zu schützen.»
Der SPD-Fraktionschef ließ konkrete Forderungen aber offen. «Ob und wenn ja, wie das Jugendstrafrecht reformiert werden muss, liegt in der Kompetenz der Bundesregierung», sagte er. «Hier haben wir großes Vertrauen in unsere Justizministerin Stefanie Hubig. Elektronische Fußfesseln können im Einzelfall ebenfalls ein hilfreiches Instrument sein, hierfür ist eine richterliche Anordnung notwendig.» Die SPD-Politikerin Hubig will den Handlungsbedarf laut einem Sprecher noch nicht abschließend bewerten.
CDU-Fraktion für schärferes Jugendstrafrecht
Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des Christopher Street Days (CSD) wurden eine Frau getötet und 31 Menschen teils schwer verletzt. Der Attentäter starb am Tag nach dem Anschlag durch Schüsse von Polizisten. Die Berliner Polizei hatte ihn als Gefährder eingestuft, weil er versucht hatte, sich der Terrororganisation IS anzuschließen. Im Mai hatte ihn ein Gericht zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Das Urteil war nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl auf, und der Mann kam frei.
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum, hatte sich zuvor geäußert und ein schärferes Jugendstrafrecht gefordert. Er sprach sich dafür aus, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gilt. Bisher entscheiden die Gerichte je nach den Erkenntnissen, ob bei einem Heranwachsenden Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist.
Das Brandenburger Innenministerium geht von einer mittleren einstelligen Zahl an Gefährdern im Land aus. Nach dem Anschlag in Berlin stellt das Innenministerium die Einsatzpläne für CSD-Veranstaltungen in Brandenburg auf den Prüfstand.
