Potsdam (dpa/bb) – Drohnen an Flughäfen und über Militäranlagen: Brandenburg reagiert auf die zunehmende Bedrohung mit einer Änderung im Polizeigesetz. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, über den zunächst der Landtag debattieren muss. Die Änderung schaffe Rechtssicherheit für die Abwehr von Drohnen, teilte das Innenministerium am Nachmittag mit.
Innenminister René Wilke (SPD) sagte laut Mitteilung: «Die Zahl der Sichtungen von Drohnen, etwa im Umfeld kritischer Infrastrukturen, steigt in Brandenburg und dem gesamten Bundesgebiet seit einiger Zeit.» Die von solchen Geräten ausgehenden Gefahren könnten erheblich sein, wenn sie beispielsweise zur Spionage, Sabotage oder für Angriffe auf kritische Infrastruktur genutzt werden oder den Flugverkehr gefährdeten.
In das Polizeigesetz soll künftig ein Paragraf zum «Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme» aufgenommen werden. Er stelle klar, dass polizeiliche Maßnahmen auch gegen «an Land, in der Luft oder zu Wasser betriebene unbemannte Geräte» zulässig seien, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich sei.
Im vergangenen November war wegen der Sichtung einer Drohne der Flugverkehr am Flughafen BER für knapp zwei Stunden eingestellt worden. Auch über Militärarealen nahmen Überflüge zu.
